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Ratsinformation
12.05.2023 - 9 Grundsatzbeschluss für eine auf das Gemeinwohl ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 12.05.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Carlo Pabst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen berichtet der Ausschussvorsitzende, Stadtverordneter Heck. Die Absätze 1 bis 5 des Beschlusstenors wurden im Ausschuss einzeln abgestimmt. Den Absätzen 1, 2 und 5 empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Annahme, den Absätzen 3 und 4 mehrheitlich die Annahme.
Aussprache wurde durch die CDU/FDP/BfM-Fraktion angemeldet.
An der Aussprache beteiligen sich mit Redebeiträgen Stadtrat Dr. Kopatz sowie die Stadtverordneten Hussein, Schmidt, Pfalz, Bauder-Wöhr und Lips.
Nach Beendigung der Aussprache ruft der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Büchner analog dem Vorgehen im Ausschuss die Absätze 1 bis 5 getrennt zur Abstimmung auf und die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Beschluss:
- Die Universitätsstadt Marburg tritt aktiv in eine nachhaltige, sozialgerechte und klimaneutrale Boden- und Liegenschaftspolitik ein. Um ihre städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele im Sinne einer sozialgerechten und nachhaltigen Bodennutzung künftig konsequent umsetzen zu können, soll aktiv und bevorratend Grunderwerb getätigt werden.
- Mit der langfristigen Bodenbevorratung wird die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG beauftragt. Unbenommen ist der Grunderwerb für eigene Zwecke sowie in besonders begründeten Einzelfällen der Bevorratung durch die Stadt selbst.
- Neue Bauleitplanungen sollen grundsätzlich nur dort erfolgen, wo sich die für eine städtebauliche Entwicklung erforderlichen Flächen im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft oder der Universitätsstadt Marburg befinden oder die Stadt bzw. ihre Tochtergesellschaften einen Erwerbsanspruch haben. Für den Innenbereich im Sinne des Baugesetzbuches wird in der Regel ein Eigentumsanteil von 50 Prozent vorausgesetzt. Im Außenbereich im Sinne des Baugesetzbuches wird grundsätzlich ein Eigentumsanteil von 100 Prozent vorausgesetzt. Abweichungen in begründeten Einzelfällen sowie in einer angemessenen Übergangsphase bis zur Schaffung eines ausreichenden eigenen Flächenpools erfolgen auf Beschluss des Magistrats.
- Das Instrumentarium des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Städtebaulichem Vertrag, der Konzeptausschreibung oder andere Verfahren des Baugesetzbuches mit Beauftragung und Kostenübernahme der Planungsleistungen durch Privatpersonen / Investoren sollen in begründeten Einzelfällen weiterhin Anwendung finden und auf Beschluss des Magistrats erfolgen. Das gilt insbesondere, wenn ein späterer Verkauf der Fläche an Bauherrn vorgesehen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, eine kommunale Gesamtstrategie für eine aktive, sozialgerechte, nachhaltige und klimaneutrale Boden- und Liegenschaftspolitik samt Organisations- und Finanzierungskonzept für die Umsetzung in Zusammenarbeit mit der städtischen Entwicklungsgesellschaft (SEG) zu entwickeln und zu überprüfen, wie eine aktive Bodenpolitik zur Steuerung stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen und zur Dämpfung der Bodenpreisentwicklung angewendet und mit welchen geeigneten Instrumenten dies erreicht werden kann.
Abstimmungsergebnis zu Absatz 1:
Ja-Stimmen: CDU/FDP/BfM, B90/Die Grünen, SPD, Marburger Linke, Klimaliste
Marburg, Piratenpartei
Nein-Stimmen: keine
Enthaltungen: AfD
Abstimmungsergebnis zu Absatz 2:
Ja-Stimmen: CDU/FDP/BfM, B90/Die Grünen, SPD, Marburger Linke, Klimaliste
Marburg, Piratenpartei
Nein-Stimmen: keine
Enthaltungen: AfD
Abstimmungsergebnis zu Absatz 3:
Ja-Stimmen: B90/Die Grünen, SPD, Marburger Linke, Klimaliste Marburg
Nein-Stimmen: CDU/FDP/BfM, AfD
Enthaltungen: Piratenpartei
Abstimmungsergebnis zu Absatz 4:
Ja-Stimmen: B90/Die Grünen, SPD, Klimaliste Marburg
Nein-Stimmen: CDU/FDP/BfM, Marburger Linke, AfD
Enthaltungen: Piratenpartei
Abstimmungsergebnis zu Absatz 5:
einstimmig
Der Stadtverordnete Göttling befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmungen nicht im Saal, er nimmt somit nicht an den Abstimmungen teil.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
9,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
4,7 MB
|
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen