Seiteninhalt
Ratsinformation
25.04.2003 - 4.2 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hermann Hec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.04.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
In
welchem Zeitraum wird Heckenschnitt durchgeführt und welche Ausnahmen
berechtigen dazu, dass auch noch nach dem 20. März Heckenschnitt erfolgt?
Wer hat
einen solchen Auftrag auf welcher gesetzlichen Grundlage erteilt, obwohl
dadurch viele Vogelarten in ihrem Brutgeschäft und Nestbau gestört werden?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle:
Im
Regelfall wird zwischen dem 16. März und 31. August kein Heckenrückschnitt
durchgeführt. Dies bezieht sich jedoch auf den planungsrechtlichen
Außenbereich.
Im
Hessischen Naturschutzgesetz heißt es im § 22 (2):
„Die
Verbote des Abs. 1 gelten nicht für:
...
4.
Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
von ... Straßen, Wegen ... soweit
die Vögel in ihrer Brutzeit, die in der Regel zwischen 16. März und 31. August
liegt, nicht gestört werden, ...“
Diese
Maßnahmen stellen darüber hinaus nach § 6 (2) Zif. 9 HENatG keinen
genehmigungspflichtigen Eingriff dar.
In diesem
Frühjahr wurde in einem Fall der Zeitpunkt des Heckenrückschnittes nach dem 16.
März vorgenommen, jedoch nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde
und nach Begehung der Heckenstrukturen mit einem Ornithologen. Brütende Vögel,
die durch den Rückschnitt hätten gestört werden können, wurden zu diesem
Zeitpunkt nicht vorgefunden, so dass die Frist auf der Grundlage des § 22 (2)
um wenige Tage überschritten werden konnte.
Die
jetzige Hess. Landesregierung hat mit der Novellierung des HENatG in 2002 die
bisher sehr starre Regelung der Frist mit oben zitierter neuer Formulierung
einen größeren Ermessenspielraum geöffnet.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Heck (CDU) wird ebenfalls durch den Dezernenten
beantwortet.