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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.05.2003 - 3 Ziele und Maßnahmen zur Steuerung der Stellenpl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

OB Möller erläutert eingangs, dass die Vorlage eine Fülle von Daten zur Entwicklung der Stellenpläne in der Vergangenheit und die Aktivitäten zur Personalentwicklung beinhalte. Sie liefere aber keine Prognose über die künftige Entwicklung des notwendigen Stellenumfangs und der daraus resultierenden Personalkosten, da eine solche Prognose nicht möglich sei. er begründet dies damit, dass die künftige Entwicklung des Personalumfangs von einer Reihe von der Stadt nicht planbarer Faktoren abhänge, wie der z. Zt. diskutierten Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe oder die noch nicht endgültig geklärte Frage der Zuständigkeit für die Grundsicherungsleistungen.

 

Herr Acker erklärt, dass die Vorlage eine gute und wichtige Grundlage sei, mit der man arbeiten könne, die aber weiter zu entwickeln sei. Denn das Ziel, die Stellenpläne der nächsten Jahre besser steuern zu können, werde damit noch nicht erreicht. Hierzu weist OB Möller darauf hin, dass aufgrund der im Vorwort zum Haushalt 2003 enthaltenen Vorgabe eine Aufgabenkritik zum 30.06. d.J. erfolgen solle, aus der sich ggf. ein konkretes Einsparpotenzial ergebe, das auch entsprechende Auswirkungen auf den Stellenplan und die Personalkosten habe. Er persönlich sei aber diesbezüglich eher skeptisch, da die Stadtverwaltung Marburg unbestrittenermaßen nur über eine dünne Personaldecke verfüge, die kein nennenswertes Rationalisierungspotenzial aufweise. Im übrigen müsse man auch die ggf. durch Umstrukturierungen entstehenden räumlichen Veränderungen berücksichtigen. Auch sei noch unklar, ob und ggf. welche räumlichen Perspektiven sich aus der Verlagerung eines Energieversorgungsunternehmens aus dem Standort Uferstraße ergäben.

 

Herr Acker schlägt vor, aufgrund dieser Aussagen und den noch ausstehenden Ergebnissen der Aufgabenkritik die Ziffer 2 des Beschlusstenors dahingehend zu erweitern, dass der Vorbehalt der Stellenfreigabe durch den Haupt- und Finanzausschuss "bis zur Vorlage eines Ergänzungsberichts im Sommer vorläufig" aufgehoben werden solle.

 

Der Vorsitzende stellt somit die Ziffer 2 des Beschlusstenors wie folgt zur Abstimmung:

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Der Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform erklärt den in § 10 Abs. 3 der Haushaltssatzung 2003 formulierten Vorbehalt bezüglich der Freigabe von Stellen bis zur Vorlage eines Ergänzungsberichts im Sommer 2003 vorläufig für erledigt.

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In dieser Fassung wird die Ziffer 2 der Vorlage einstimmig beschlossen.

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