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Ratsinformation
15.05.2003 - 2 Einrichtung eines Zentrums für angewandte Nanow...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 15.05.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zu diesem
TOP sind die beiden Professoren Greiner und Wendorff, Philipps-Universität
Marburg, erschienen und berichten anhand eines Power-Point-Vortrages über ihre
Vorstellungen zur Einrichtung eines Zentrums für angewandte Nanowissenschaften
in Marburg. Im Anschluss an den Vortrag erfolgt eine ausführliche Diskussion
über die Perspektiven zur Anwendung der Nanotechnologie im allgemeinen sowie
über die Möglichkeiten zum Aufbau eines solchen Zentrums am Standort Marburg.
Dabei betonen die Herren Greiner und Wendorff ausdrücklich, dass es vorrangig
um ein Signal des Landes Hessen zur Bereitschaft über das Engagement für ein
solches Zentrum gehe. Die eigentliche Investition sei dann im wesentlichen von
der Industrie zu tragen, die bereits großes Interesse an einer entsprechenden
Einrichtung zeige, da die Nanotechnologie vielfältige Möglichkeiten zur
Einführung neuer Produkte biete. Aufgabe eines solchen Zentrums sei es daher,
die im Rahmen wissenschaftlicher Grundlagenforschung an der Universität
erzielten Erkenntnisse in konkrete Projekte zur Anwendungsentwicklung für neue
innovative Produkte zu transformieren. Zur Unterstützung eines solchen
Projektes sei ein deutliches positives Bekenntnis seitens der Stadt Marburg
wichtig, sofern diese ein solches Projekt am Standort Marburg wünsche.
Der als
Tischvorlage eingebrachte Antrag der Fraktionen BfM und FDP betr.
Nanotechnologiezentrum Marburg wird nach kurzer Erörterung im Ausschuss nicht
in die Tagesordnung aufgenommen, da mehrheitlich noch Klärungsbedarf geltend
gemacht wird. Der Antrag soll daher in der nächsten Ausschusssitzung regulär
behandelt werden, sofern er nicht in der nächsten Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses sowie der Stadtverordnetenversammlung abschließend behandelt
wird.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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- Keine Zusammenstellung
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