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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.05.2003 - 15.6 Antrag aller Fraktionen betr. Änderung der Satz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage ist nur im Ältestenrat behandelt worden. Der Stadtverordnetenvorsteher berichtet zum Sachstand. Der Sachstand empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu diesem Antrag aller Fraktionen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige der Universitätsstadt Marburg in der z.Zt. gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

 

1.)        Der § 2 – Fahrtkosten – erhält folgende Fassung:

 

 

§ 2

 

Fahrtkosten

 

1.      Ehrenamtlich Tätigen werden die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten ersetzt.

 

2.      In der Aufwandsentschädigung gemäß § 3 sind 50 Euro pauschalierte Fahrtkosten und Parkkosten für die regelmäßig in Marburg stattfindenden mit dem Mandat zusammenhängenden Sitzungen enthalten. Sollte im Einzelfall ein höherer Aufwand entstehen, wird dieser nach Vorlage eines Nachweises erstattet.

 

3.      Die Abrechnung richtet sich nach den Bestimmungen des Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG) in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

2.)        Der § 3 – Aufwandsentschädigungen – wird in Ziff. 1. wie folgt ergänzt:

 

 

1.14     Daneben erhalten die  unter 1.1 bis 1.9 genannten ehrenamtlich Tätigen , die nicht nur vorübergehend schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind ( Grad der Behinderung mindestens 50 % ), den auf Grund ihrer Behinderung im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Aufwand ersetzt, soweit nicht andere Kostenträger die Aufwendungen tragen .

 

 

3.)        Die Änderung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

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