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Ratsinformation
21.05.2003 - 15.6 Antrag aller Fraktionen betr. Änderung der Satz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Mi., 21.05.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Vorlage ist nur im Ältestenrat behandelt worden. Der Stadtverordnetenvorsteher berichtet zum Sachstand. Der Sachstand empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu diesem Antrag aller Fraktionen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die
Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige der
Universitätsstadt Marburg in der z.Zt. gültigen Fassung wird wie folgt
geändert:
1.) Der
§ 2 – Fahrtkosten – erhält folgende Fassung:
§ 2
Fahrtkosten
1. Ehrenamtlich
Tätigen werden die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten
ersetzt.
2. In
der Aufwandsentschädigung gemäß § 3 sind 50 Euro pauschalierte Fahrtkosten und
Parkkosten für die regelmäßig in Marburg stattfindenden mit dem Mandat
zusammenhängenden Sitzungen enthalten. Sollte im Einzelfall ein höherer Aufwand
entstehen, wird dieser nach Vorlage eines Nachweises erstattet.
3. Die
Abrechnung richtet sich nach den Bestimmungen des Hessischen
Reisekostengesetzes (HRKG) in der jeweils gültigen Fassung.
2.) Der
§ 3 – Aufwandsentschädigungen – wird in Ziff. 1. wie folgt ergänzt:
1.14 Daneben
erhalten die unter 1.1 bis 1.9
genannten ehrenamtlich Tätigen , die nicht nur vorübergehend schwerbehindert im
Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind ( Grad der Behinderung mindestens 50 % ),
den auf Grund ihrer Behinderung im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen
Tätigkeit tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Aufwand ersetzt, soweit
nicht andere Kostenträger die Aufwendungen tragen .
3.) Die
Änderung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.