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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.05.2003 - 4.2 Frage der Stadtverordneten Elke Neuwohner (Nr. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist dem Magistrat bekannt, aus welchem Grund den Videotheken in der Bahnhofstrasse und der Neuen Kasseler Str. verboten wurde, sonntags zu öffnen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Um den Videotheken die Öffnung an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, ist eine Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes notwendig.

 

Einer dahingehenden Empfehlung des Deutschen Bundestages sind bisher lediglich die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg gefolgt.

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