Seiteninhalt
Ratsinformation
21.05.2003 - 4.2 Frage der Stadtverordneten Elke Neuwohner (Nr. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Mi., 21.05.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
dem Magistrat bekannt, aus welchem Grund den Videotheken in der Bahnhofstrasse
und der Neuen Kasseler Str. verboten wurde, sonntags zu öffnen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Um
den Videotheken die Öffnung an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, ist eine
Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes notwendig.
Einer
dahingehenden Empfehlung des Deutschen Bundestages sind bisher lediglich die
Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Berlin und
Brandenburg gefolgt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen