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Ratsinformation
27.06.2003 - 4.2 Frage des Stadtverordneten Ulrich Severin (Nr.2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.06.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sieht der
Magistrat Möglichkeiten, in Marburg auch eine Bestattung im Leichensack
zuzulassen?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle.
Gemäß der
Verordnung über das Leichenwesen vom 12. März 1965 ist in § 7 geregelt, dass
die Leichen in einem festen, gut abgedichteten Sarg zu transportieren sind.
Daraus ergibt sich, dass Bestattungen in Leichensäcken in Hessen nicht erlaubt
sind.
Selbst
Verstorbenen islamischen Glaubens, die normalerweise nach ihrem Glauben in
einem Leichensack beerdigt werden, werden in Holzsärgen beigesetzt.
Zwei
Zusatzfragen der Stadtverordneten Oppermann (CDU) und Ludwig (MBL) werden
ebenfalls durch den Stadtrat beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen