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ALLRIS - Auszug

27.06.2003 - 4.2 Frage des Stadtverordneten Ulrich Severin (Nr.2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sieht der Magistrat Möglichkeiten, in Marburg auch eine Bestattung im Leichensack zuzulassen?

 

Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle.

 

Gemäß der Verordnung über das Leichenwesen vom 12. März 1965 ist in § 7 geregelt, dass die Leichen in einem festen, gut abgedichteten Sarg zu transportieren sind. Daraus ergibt sich, dass Bestattungen in Leichensäcken in Hessen nicht erlaubt sind.

 

Selbst Verstorbenen islamischen Glaubens, die normalerweise nach ihrem Glauben in einem Leichensack beerdigt werden, werden in Holzsärgen beigesetzt.

 

Zwei Zusatzfragen der Stadtverordneten Oppermann (CDU) und Ludwig (MBL) werden ebenfalls durch den Stadtrat beantwortet.

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