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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.06.2003 - 4.17 Frage des Stadtverordneten Rainer Flohrschütz (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie will der Magistrat mit dem Angebot eines TAXI-Unternehmens, in den Sommermonaten im Altstadtbereich Rundfahrten mit einer kleinen Wegebahn ("Bimmelbahn") anzubieten, umgehen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Für den Betrieb einer Wegebahn („Bimmelbahn“) ist eine Erlaubnis gemäß Personenbeförderungsgesetz erforderlich, die nicht durch die Stadt Marburg sondern nur durch den Regierungspräsidenten erteilt werden kann. Der Antrag des Unternehmers ist deshalb am 30.04.2003 an das Regierungspräsidium in Gießen weitergeleitet worden.

 

Der Magistrat hält den Antrag jedoch in der vorgelegten Form für nicht genehmigungsfähig.

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