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Ratsinformation
27.06.2003 - 4.17 Frage des Stadtverordneten Rainer Flohrschütz (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.17
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.06.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
will der Magistrat mit dem Angebot eines TAXI-Unternehmens, in den
Sommermonaten im Altstadtbereich Rundfahrten mit einer kleinen Wegebahn
("Bimmelbahn") anzubieten, umgehen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Für den Betrieb einer Wegebahn („Bimmelbahn“) ist eine Erlaubnis gemäß Personenbeförderungsgesetz erforderlich, die nicht durch die Stadt Marburg sondern nur durch den Regierungspräsidenten erteilt werden kann. Der Antrag des Unternehmers ist deshalb am 30.04.2003 an das Regierungspräsidium in Gießen weitergeleitet worden.
Der
Magistrat hält den Antrag jedoch in der vorgelegten Form für nicht
genehmigungsfähig.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen