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Ratsinformation
27.06.2003 - 4.30 Frage der Stadtverordneten Roxane Schröter (Nr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.30
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.06.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sieht der
Magistrat Möglichkeiten, private Waldbesitzer zu veranlassen, die in ihren
Waldflächen illegal abgelagerten Gartenabfälle zu entfernen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Öffentlich
zugänglicher Privatwald fällt unter die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaft-
und Abfallgesetz. Danach ist die Kommune für wild abgelagerte Abfälle, darunter
fallen auch pflanzliche Abfälle, einsammlungspflichtig.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen