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Ratsinformation
01.07.2003 - 1 Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 01.07.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:06
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der stellv. Vorsitzende weist auf
die zu Beginn der Sitzung am 24. Juni 2003 ausgeteilten Unterlagen
(Änderungsliste des Magistrats zum Entwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes 2003
und Stand des I. Nachtragshaushaltsplanes 2003 nach Einarbeitung der Änderungen
des Magistrats zur 2. Lesung) hin.
Die sich aus dem I.
Nachtragshaushaltsplan 2003 und den verteilten Unterlagen ergebenden Fragen der
Stadtverordneten werden durch die anwesenden Magistratsmitglieder und die
Angehörigen der Verwaltung beantwortet.
Die Fraktionen von SPD und B 90 /
Die Grünen kündigen noch Änderungsanträge an.
Der Ausschuss empfiehlt
mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU gegen die Stimme der Zählgemeinschaft
(FDP, BfM und MBL), die vom Magistrat vorgelegten Änderungen im Rahmen des I.
Nachtragshaushaltsplanes 2003 - außer jene Haushaltsstellen, für die noch von
SPD und Grünen Änderungen angekündigt wurden - zu beschließen.
Nunmehr ruft der stellv. Vorsitzende
die Änderungsanträge von SPD und Grünen zur Abstimmung auf.
8000/2111 „Bürgschaftsprovision
GeWoBau“
Der Antrag der
Fraktionen von SPD und Grünen, den Haushaltsansatz auf 52.624 € festzusetzen,
wird bei Stimmenthaltung der Zählgemeinschaft (FDP, BfM und MBL) ansonsten
einstimmig angenommen.
8000/2140 „Bürgschaftsprovision SEG“
Der Antrag der
Fraktionen von SPD und Grünen, den Haushaltsansatz auf 46.026 € festzusetzen,
wird bei Stimmenthaltung der Zählgemeinschaft (FDP, BfM und MBL) ansonsten
einstimmig angenommen.
8300/2111 „Bürgschaftsprovision
Stadtwerke“
Der Antrag der
Fraktionen von SPD und Grünen, den Haushaltsansatz auf 75.404 € festzusetzen,
wird bei Stimmenthaltung der Zählgemeinschaft (FDP, BfM und MBL) ansonsten
einstimmig angenommen.
Durch die antragstellenden
Fraktionen wird zur Begründung der Höhe der Haushaltsansätze angemerkt, dass es
sich um 0,5 % der Bürgschaftssumme (Stand Ende 2001) handelt. Dies entspricht
ca. 50 % des Zinsvorteils, den die entsprechenden Gesellschaften durch die
Bürgschaft der Stadt erzielen.
8700/2100 „Anteil am Bilanzgewinn“
Der Antrag der
Fraktionen von SPD und Grünen, den Haushaltsansatz auf 314.410 € festzusetzen,
wird einstimmig angenommen.
0000/7000 „Zuschuss an die
Fraktionen“
Der Antrag der
Fraktionen von SPD und Grünen, den Haushaltsansatz auf 134.500 € festzusetzen,
wird einstimmig angenommen.
7920/7154 „Beitrag an RMV für
Mehrleistungen SPNV“
Der Antrag der
Fraktionen von SPD und Grünen, den Haushaltsansatz zu Sperren, Aufhebung der Sperre erfolgt durch den
Haupt- und Finanzausschuss, wird einstimmig angenommen.
Bis zur Aufhebung der Sperre ist
u.a. zu klären, wie lange der entsprechende Vertrag noch gültig ist.
8000/9300 „Erhöhung Stammkapital
Stadtentwicklungsgesellschaft“
Der Antrag der
Fraktionen von SPD und Grünen, den Haushaltsansatz auf 0 € festzusetzen, wird
mit den Stimmen von SPD, Grünen und Zählgemeinschaft (FDP, BfM und MBL) gegen
die Stimmen der CDU angenommen.
8300/9850 „Zuschuss Stadtwerke für
Umrüstung städtischer und
Stadtwerke - Fahrzeuge auf Rapsölbetrieb“ und
8300/9851 „Zuschuss Stadtwerke für
Errichtung Rapsöl-Abgabestelle“
Der Antrag der
Fraktionen von SPD und Grünen, den Haushaltsansatz jeder Haushaltsstelle auf
20.000 € festzusetzen, wird mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die
Stimmen der CDU und Zählgemeinschaft (FDP, BfM und MBL) angenommen.
Im Weiteren werden noch folgende
Beschlüsse gefasst:
6150/9250 „Darlehen an den
Sanierungsträger“
Der Ausschuss beschließt
einstimmig, dass die Haushaltsmittel - unter der Bedingung, dass die
Stadtverordnetenversammlung am 18. Juli 2003 den vorliegenden I.
Nachtragshaushaltsplan 2003 verabschiedet - freigegeben sind.
Finanzplan
Der Ausschuss beschließt
einstimmig, dass die Annahmen für den Finanzplan und das Investitionsprogramm
für den I. Nachtragshaushaltsplan 2003 gegenüber dem Haushaltsplan 2003 nicht
verändert werden sollen.
Somit besteht keine Notwendigkeit,
die Finanzplanung und das Investitionsprogramm erneut aufzustellen und
abzudrucken. Die Veränderungen für das Haushaltsjahr 2003 sind dem Gesamtplan
zu entnehmen. Die Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen, die auf das
erhöhte Gewerbesteueraufkommen des Haushaltsjahres 2003 beruhen, werden durch
entsprechende Rücklagenentnahmen ausgeglichen.
Eine erneute Anpassung der
Finanzplanung und des Investitionsprogramms erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanungen
für das Haushaltsjahr 2004.
Im Weiteren wird von der Kämmerei
darauf hingewiesen, dass zur Rundung des Haushaltsvolumens noch geringfügige
Anpassungen erfolgen.
Der
Stadtverordnete Dr. Wulff beantragt die A U S S P R A C H E.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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