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Ratsinformation
18.07.2003 - 6 Besetzung des Ortsgerichtes Marburg II (Cappel,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 18.07.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den
Wahlvorbereitungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Köster
(PDS/ML). Dem Wahlvorbereitungsausschuss lagen in seiner heutigen Sitzung
lediglich die in der Vorlage aufgeführten Wahlvorschläge vor. Somit empfiehlt
der Wahlvorbereitungsausschuss die von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen
Bewerber Hans Menche und Jürgen Küster jeweils zu Ortsgerichtsschöffen und
zugleich stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehern für das Ortsgericht Marburg
II (Cappel, Bortshausen und Ronhausen) zu wählen.
Zur
Vereinfachung des Verfahrens sollte offen durch Handzeichen abgestimmt werden.
Auch in
der Stadtverordnetenversammlung wird dem offenen Abstimmungsverfahren nicht
widersprochen. Weitere Vorschläge werden nicht vorgetragen. Somit stellt der
Stadtverordnetenvorsteher jeweils in einer gesonderten Abstimmung den
Wahlvorschlag der SPD zur Abstimmung.
1. Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Herr
Hans Menche, geb. 02.11.1937, Beruf: Rentner, wohnhaft: Bodenfeldstr. 15, 35043 Marburg-Bortshausen,
wird zum Ortsgerichtsschöffen und zugleich stellvertre-tenden
Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichtes Marburg II (Cappel, Bortshausen,
Ronhausen) gewählt.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Herr
Jürgen Küster, geb. 10.09.1943, Beruf: Magistratsoberrat a. D., wohnhaft: Feld-bergstr.
31, 35043 Marburg-Cappel, wird zum Ortsgerichtsschöffen und zugleich
stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichtes Marburg II (Cappel.
Bortshausen, Ronhausen) gewählt.
In
beiden Fällen wurde die vom Ortsgericht geforderte Mehrheit von mehr als der Hälfte
der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erreicht.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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