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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

08.07.2003 - 3 Große Anfrage der CDU-Fraktion betr. Geplanter ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zu dem Fragenkatalog des Stadtverordneten Heck nehmen Oberbürgermeister Möller und Stadtrat Dr. Kahle Stellung.

 

 

Fragenkatalog zur Großen Anfrage der WKA in Wehrda

 

 

Stellungnahme:

 

 

zu 1.)    Es liegen insgesamt 2 Bauanträge vor, wovon der 2. Bauantrag am 12.05.2003 durch die Stadtwerke Marburg GmbH gestellt wurde.

 

zu 2.)     Zwischenzeitlich liegen für beide Bauanträge die positiven Stellungnahme der Naturschutzbehörde vor, da ein ornithologisches Gutachten, Landschaftsbildbewertung, Eingriffsbewertung nachgereicht wurden. Die ursprüngliche Versagung der Zustimmung zu dem Bauvorhaben begründete sich im Fehlen dieser Unterlagen.

             Die 1. Baugenehmigung (keine Teilbaugenehmigung) für Bürgerwindrad Marburg GmbH & Co. KG, vertreten durch H. Schneider, Auf dem Heckenstück 13, 35075 Gladenbach wurde mit Datum vom 30.06.2003 unter dem Aktenzeichen BTB 327/2002 genehmigt. Der 2. Bauantrag, gestellt von den Stadtwerken, befindet sich noch in Bearbeitung. Hier stehen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) z. T. noch aus.

 

zu 5.)     Die flächenschonende Bauweise zeigt sich in der nicht über das absolut notwendige Maß an versiegelter Fläche hinausgehenden Bauweise. Versiegelte Infrastrukturflächen werden ausschließlich in geschotterter Bauweise ausgeführt.

Minimierung der Beeinträchtigung wird u.a. durch die Auflage einer entsprechenden Farbgebung der Anlage

 

zu 6.)     kann nicht beantwortet werden

 

zu 7.)    Der Abstand zum Ortsrand in Goßfelden beträgt mit dem „Bürgerwindrad“ ca. 800 m, mit der WKA der Stadtwerke ca. 500 m. Der Abstand zum Ortsrand in Wehrda beträgt mit dem Bürgerwindrad ca. 1000 m und mit der WKA der Stadtwerke ebenfalls 1000 m.

             Zur Kernstadt Marburg ist der Abstand entsprechend größer, so dass eine Prüfung entfällt.

 

             Zum Schattenwurf:

             Hier muss zunächst für den Laien darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den drei sich drehenden Rotorblättern, die nur einen Bruchteil der Fläche des beschreibenden Kreises ausmachen, um eine transparente, schattenwerfende Fläche handelt, die nicht mit undurchsichtigen Flächen (z. B. Wänden), welche sogenannte Kernschatten werfen, gleichgesetzt werden kann. Demzufolge sind auch die umfangreichen Gutachten erforderlich, die zu dem folgenden Ergebnis kommen:

 

             Die im Expertengremium (staatl. Umweltamt Schleswig) zurzeit geltenden Richtwerte werden an allen Schattenrezeptoren unterschritten.

             An keinem der 3 Schatten-Rezeptoren tritt im ganzen Jahr eine Schattenwirkung, weder im „worst case“ Fall noch unter realen Bedingungen auf. Alle Punkte haben eine Schatteneinwirkungsdauer von < 1 Std. pro Jahr.

 

Zu 8.)    s. Antwort zu 2.)

 

Zu 10.)  für beide Anlagen zusammen ergibt sich eine Biotopwertdifferenz von 451.784 Wertpunkte. Die Antragsteller beabsichtigen, gem. § 6 b, Abs. 4 HENatG eine Ersatzmaßnahme durchzuführen. Die Bewertung wird nach der Ausgleichsabgabenverordnung (AAV) des Landes Hessen vorgenommen und einer Zusatzbewertung für den Eingriff in das Landschaftsbild.

 

zu 13.)          Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Gemeinde Lahntal beteiligt worden.

 

zu 17.)  Vogelzuguntersuchungen können immer nur repräsentative Beobachtungen umfassen. Es ist nicht möglich eine „Rund um die Uhr“-Zählung vorzunehmen. Die angewendeten Methoden sind jedoch anerkannt und werden vom Gutachter nachvollziehbar dargestellt.

             Das Gutachten liegt den Fraktionen vor!

 

Zu 15.) kann nicht beantwortet werden

 

zu 18.)   Die Zufahrt zu den Standorten der Windkraftanlagen muss aus Sicht des Fachdienstes Tiefbau über die Weinstraße aus Goßfelden kommend erfolgen. In diesem Fall sind bis auf die Kurvenbereiche nur geringe Verstärkungen und Verbreiterungen auf der Talseite des Feldweges erforderlich. Die Ausbaubreite wird ca. 3,50 – 4,00 m betragen. In den Kurven sind jedoch je nach Radius Mehrbreiten notwendig. Die Länge der Zuwegung über den Feldweg beträgt ca. 1 km.

 

Zu weiteren allgemeinen Fragen:

 

Die Windkraftanlagen werden aus nichtbrennbaren Materialien hergestellt.

Die Frage des Brandschutzes ist nicht relevant, ähnlich wie bei Hochspannungsmasten für Überlandkabel.

 

              Brücken:

              Bei einer Streckenführung über Marburg und Marburg-Wehrda gibt es zwei Alternativen:

 

1.  über die Innenstadt zum Kreisel Goßfeldener Straße

2.  über die B 3 Am Kaufmarkt/Goßfeldener Straße.

 

Bei Route 1 bereitet die Stützmauer „Pilgrimstein“ Probleme, bei Route 2 ist die Lahnbrücke in Wehrda betroffen, diese kann nur unter bestimmten technischen Auflagen (Schrittgeschwindigkeit, kein Gegenverkehr etc.) befahren werden. Es soll deshalb versucht werden, die Route über die B 62 über Goßfelden zu favorisieren. Dann wäre kein Brückenbauwerk der Stadt Marburg betroffen. Die Lahnbrücke in Goßfelden kann nach unserer Einschätzung ebenfalls unter entsprechenden Auflagen befahren werden.

 

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Es wird vereinbart, dass die Stellungnahme schriftlich erfolgen soll und evtl. Rückfragen bei der nächsten Sitzung behandelt werden.

 

Aussprache wird angemeldet!

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