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Ratsinformation
08.07.2003 - 8 Antrag der SPD und B90/Die Grünen-Fraktionen be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 08.07.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Oberbürgermeister
Möller führt aus, dass er hierzu noch eine ausführliche Stellungnahme
erarbeiten – die bisher von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen sollen
aber vorab zur Kenntnisnahme zusammen mit dem Protokoll versendet werden.
Anlage
1: Stellungnahme der Bauverwaltung
FB/FD |
Kleine Anfrage |
|
Name |
Frage-Nr. |
6 gez. |
Große Anfrage |
|
Peter Aab, Uwe Meyer, Dr. Petra Baumann, Manfred Keller |
|
Datum |
Antrag |
X |
Fraktion |
Dezernat |
3. Juli 2003 |
|
|
SPD/B90/Die Grünen |
II |
An
09 – Stabsstelle zur Unterstützung und Betreuung kommunaler Gremien
Betr.: Straße
"Zum Kalkberg" in Michelbach |
Stellungnahme:
In der Begründung zum Bebauungsplan Michelbach-Nord ist formuliert worden, dass die Straße "Zum Kalkberg" erst dann geöffnet werden soll, wenn die Ortsumgehung Michelbach zur Verfügung steht. Der Grund dafür war die Überlegung, dass nur mit der Ortsumgehung sichergestellt ist, dass der aus Michelbach-Nord nach Marburg orientierte Verkehr nicht über die Straße "Zum Kalkberg", sondern über die Ortsumgehung fährt.
Allerdings wurde zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Bebauungsplanes davon ausgegangen, dass die Ortsumgehung etwas
kurzfristiger zur Verfügung stehen würde und dass sich das Baugebiet wesentlich
schneller füllen würde. Angesichts des Umstandes, dass derzeit viel weniger
Einwohner in Michelbach-Nord wohnen als ursprünglich prognostiziert und damit
das Verkehrsaufkommen relativ gering geblieben ist, kann eine Öffnung der
Straße "Zum Kalkberg" in Erwägung gezogen werden. Der Ortsbeirat
Michelbach hat die Öffnung der Straße "Zum Kalkberg" empfohlen.
Mit der Öffnung ist verbunden, dass
ein Straßenstück zwischen der Anbindungsstraße des Neubaugebietes und der
bestehenden Straße "Kalkberg" ergänzt werden muss. Wenn mit der
Empfehlung des Ortsbeirates auch die Akzeptanz bei den Bewohnern von Michelbach
verbunden ist, könnte die Öffnung kurzfristig erfolgen. Allerdings sollte auf
Grund des damit verbundenen Aufwandes nicht die Situation entstehen, dass die
Verbindung kurzfristig wieder geschlossen werden muss.
Anlage
2: Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde:
10.1/26
FB/FD |
Kleine Anfrage |
|
Name |
Frage-Nr. |
3 / 33 |
Große Anfrage |
|
Peter Aab u. a. |
|
Datum |
Antrag |
X |
Fraktion |
Dezernat |
07. Juli 2003 |
|
|
SPD und B 90 / Die Grünen |
I |
An 09 – Stabsstelle zur Unterstützung und Betreuung
kommunaler Gremien
Betr.: Antrag
der SPD und B 90/Die Grünen-Fraktionen betr. Straße „Zum Kalkberg“ in
Michelbach |
Stellungnahme:
Die Straße „Zum Kalkberg“ in Michelbach kann erst dann
geöffnet werden, wenn sie fertiggestellt worden ist. Des weiteren wurde in der
Begründung zum Bebauungsplan Michelbach-Nord formuliert, dass die Straße „Zum
Kalkberg“ erst dann geöffnet werden soll, wenn die Ortsumgehung Michelbach
vorhanden ist.
Die Straße ist zur Zeit ausgebaut (fertiggestellt) nur bis
zur Höhe des Hauses „Im Boden 1“. Danach fungiert der alte Feldweg als
Verbindungsweg zwischen Michelbach-Nord und dem alten Ortskern und zwar als
kombinierter Fuß- und Radweg.
Der Fuß- und Radweg kann aus Gründen der Sicherheit für
Fußgänger und Radfahrer unter keinen Umständen für den allgemeinen Fahrverkehr
in der gewünschten Form freigegeben werden.
Von Seiten der antragstellenden Fraktionen wird verkannt,
dass es sich bei straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen um die Erledigung
den Gemeinden übertragener staatlicher Auftragsverwaltung handelt, die
verantwortliche fachliche Entscheidung durch die zuständige Behörde, hier durch
den Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde, erfordert und nicht durch
Mehrheitsentscheidungen z. B. Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat,
Bürgerversammlung usw. geregelt werden kann.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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