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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

18.07.2003 - 5 I. Nachtragshaushaltsatzung der Universitätssta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Stellvertretende Vorsitzende Stadtverordneter Göttling (B90/Die Grünen). Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die vom Magistrat vorgelegten Änderungen im Rahmen des I. Nachtragshaushaltsplanes 2003 zu beschießen.

 

Des weiteren geht der Vorsitzende auf die im Haupt- und Finanzausschuss von SPD und Grünen vorgelegten Änderungsanträge ein und verliest diese.

 

Aussprache wurde angemeldet. Zunächst spricht der Oberbürgermeister als Kämmerer. Danach sprechen die Stadtverordneten Dr. Wulff (CDU), Acker (SPD), Göttling (B90/Die Grünen), Köster (PDS/ML) und Röllmann (FDP).

 

Der Stadtverordnete Dr. Wulff (CDU) hat während seines Redebeitrages beantragt, über die auf Seite 19 der Stadtverordnetenvorlage vermerkten Haushaltsstellen

Erhöhung Standkapital Stadtentwicklungsgesellschaft,

 

Zuschuss Stadtwerke für Umrüstung Städtischer- und Stadtwerkefahrzeuge auf Rapsölbetrieb

 

und Zuschuss Stadtwerke für Errichtung Rapsölabgabestelle einzeln abzustimmen. Dagegen wird nicht gesprochen.

 

Während der Aussprache hat von 18:44 - 19:15 Uhr die Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Schulze-Stampe (SPD) die Sitzungsleitung übernommen.

 

Nach der Aussprache erfolgen die vom Stadtverordneten Dr. Wulff beantragten Einzelabstimmungen:

 

1.            Haushaltsstelle 8000/9300 Erhöhung Stammkapital Stadtentwicklungsgesellschaft, Festsetzung des Haushaltsansatzes auf 0,00 Euro.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Gegenstimmen aus CDU, FDP, BfM und MBL und bei Enthaltung der PDS mit Ja-Stimmen aus SPD und B90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird angenommen.

 

2.            Haushaltsstelle 8300/9850 Zuschuss Stadtwerke für Umrüstung Städtischer- und Stadtwerkefahrzeuge auf Rapsölbetrieb, Erhöhung um 20.000 Euro

 

sowie Haushaltsstelle 8300/9851 Zuschuss Stadtwerke für Errichtung Rapsölabgabestelle, Erhöhung um 20.000 Euro

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Die Grünen und PDS/ML, bei Nein-Stimmen aus BfM, FDP und MBL und bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die Anträge werden angenommen.

Es erfolgt jeweils eine Erhöhung um 20.000 Euro.

 

Anschließend lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die Gesamtvorlage zum Nachtragshaushalt abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, B90/Die Grünen und CDU und Nein-Stimmen aus BfM, FDP und MBL sowie PDS/ML-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 94 ff. HGO wird folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2003 beschlossen:

 

I. Nachtragssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 3

 

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I S. 533 ff.) und den inzwischen ergangenen Änderungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 18. Juli 2003 folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um                                                                vermindert um €    

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge     

gegenüber bisher                                                           auf nunmehr festgesetzt             

                                                           

a) im Verwaltungs-    haushalt                                                        

                                                           

                                                           

   die Einnahmen            24.159.327            7.973.327            148.639.000            164.825.000  

   die Ausgaben            16.964.004             778.004            148.639.000            164.825.000  

                                                           

                                                           

b) im Vermögens-    haushalt                                                        

                                                           

                                                           

   die Einnahmen            12.750.146            7.064.146            44.310.000            49.996.000     

   die Ausgaben            12.994.146            7.308.146            44.310.000            49.996.000     

                                                           

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 21.670.264 € um 3.787.016 € erhöht und damit auf 25.457.280 € neu festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 2.133.000 € enthalten.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 10.028.630 € um 135.500 € erhöht und damit auf 10.164.130 € neu festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

 

§ 6

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden nicht geändert.

 

 

§ 8

Sperren

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden wie folgt in Nr. 1 ergänzt:

 

Die in Kategorie III (siehe entsprechende Liste) eingruppierten Haushaltsansätze werden nur in Ausnahmefällen und durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses freigegeben.

 

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden ferner um folgende Nr. 7 ergänzt:

 

Die Mittel der Hst. 7920/7154 „Beitrag an RMV für SPNV" sind gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

§ 9

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden nicht geändert.

 

 

§ 10

Stellenplan

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden nicht geändert.

 

 

Anschließend spricht der Oberbürgermeister als Kämmerer zur Haushaltsgenehmigung durch den Regierungspräsidenten zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003. Die Genehmigung des Regierungspräsidenten wurde allen Stadtverordneten in der heutigen Sitzung schriftlich zur Kenntnis gegeben und auf die Plätze gelegt.

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