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Ratsinformation
15.07.2003 - 8.1 Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 200...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 15.07.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:
1. Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 2.8820/935300.0 „EDV-Anlage" bis zu
einem Betrag von 45.000 € zugestimmt.
Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst.
2.2402/941000.7 „Erneuerungsmaßnahmen" (Käthe-Kollwitz-Schule, Kategorie
II) in Höhe von 5.000 € und bei der Haushaltsstelle 2.7620.935000.2
„Ausstattungen" (Stadthalle, Kategorie II) in Höhe von 40.000 €.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
2. Die
Haushaltsmittel für die Anschaffung der FM-Software im Fachdienst
Gebäudewirtschaft in Höhe von 90.000 € (Haushaltsansatz und üpl. Ausgabe Hst.
2.8820/935300.0 „EDV-Anlage" = 75.000 € und Verpflichtungsermächtigung
Hst. 2.0211/935300.9 „EDV-Anlage" = 15.000 €) werden freigegeben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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