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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.07.2003 - 8.1 Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 200...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende weist auf die zu Beginn der Sitzung ausgelegte Tischvorlage hin.

 

Der Stadtverordnete Göttling regt an, dass vor dem Kauf der Software geprüft werden soll, ob eine gemeinsame Beschaffung mit der SWIMM erfolgen kann.

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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

1.            Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 2.8820/935300.0 „EDV-Anlage" bis zu einem Betrag von 45.000 € zugestimmt.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 2.2402/941000.7 „Erneuerungsmaßnahmen" (Käthe-Kollwitz-Schule, Kategorie II) in Höhe von 5.000 € und bei der Haushaltsstelle 2.7620.935000.2 „Ausstattungen" (Stadthalle, Kategorie II) in Höhe von 40.000 €.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

2.   Die Haushaltsmittel für die Anschaffung der FM-Software im Fachdienst Gebäudewirtschaft in Höhe von 90.000 € (Haushaltsansatz und üpl. Ausgabe Hst. 2.8820/935300.0 „EDV-Anlage" = 75.000 € und Verpflichtungsermächtigung Hst. 2.0211/935300.9 „EDV-Anlage" = 15.000 €) werden freigegeben.

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