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Ratsinformation
18.07.2003 - 4.1 Frage des Stadtverordneten Pandelis Chatzievgen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 18.07.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Hat der
Magistrat inzwischen die in der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2002
beschlossene Einrichtung einer Querungshilfe in der Schützenstraße in Höhe der
Straßen im Gefälle / Dürerstraße geprüft, und wenn dies so ist, mit welchem
Ergebnis?
Zuständig
für die Beantwortung ist der Oberbürgermeister.
Da der
Fragesteller heute jedoch nicht anwesend ist, wird die Anfrage schriftlich mit
dem Protokoll beantwortet.
Aufgrund
des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung wurde zusammen mit der
Schutzpolizei ein Ortstermin durchgeführt, eine Verkehrszählung veranlasst und
die Angelegenheit in der Arbeitsgruppe Verkehr erörtert.
Die
Zählung hat ergeben, dass die nach den Richtlinien für die Anlage eines
Zebrastreifens erforderlichen Fußgängerzahlen nicht erreicht werden.
An der
Einmündung Dürerstraße ist ein signalgeregelter Fußgängerüberweg vorhanden. Da
die in den Richtlinien geforderten Voraussetzungen (Anzahl der Fußgänger,
Bündelung der Fußgängerströme) nicht gegeben sind, ist nicht vorgesehen, im
Bereich der Einmündung Im Gefälle/Schützenstraße einen Zebrastreifen anzulegen.
Im Rahmen
der mittelfristig geplanten Sanierung der Schützenstraße wird dann durch den Fachdienst
Tiefbau geprüft, ob und ggf. durch welche Umgestaltungsmaßnahmen den Belangen
der querenden Fußgänger entsprochen werden kann.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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