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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

18.07.2003 - 4.1 Frage des Stadtverordneten Pandelis Chatzievgen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Hat der Magistrat inzwischen die in der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2002 beschlossene Einrichtung einer Querungshilfe in der Schützenstraße in Höhe der Straßen im Gefälle / Dürerstraße geprüft, und wenn dies so ist, mit welchem Ergebnis?

 

Zuständig für die Beantwortung ist der Oberbürgermeister.

 

Da der Fragesteller heute jedoch nicht anwesend ist, wird die Anfrage schriftlich mit dem Protokoll beantwortet.

 

Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung wurde zusammen mit der Schutzpolizei ein Ortstermin durchgeführt, eine Verkehrszählung veranlasst und die Angelegenheit in der Arbeitsgruppe Verkehr erörtert.

 

Die Zählung hat ergeben, dass die nach den Richtlinien für die Anlage eines Zebrastreifens erforderlichen Fußgängerzahlen nicht erreicht werden.

 

An der Einmündung Dürerstraße ist ein signalgeregelter Fußgängerüberweg vorhanden. Da die in den Richtlinien geforderten Voraussetzungen (Anzahl der Fußgänger, Bündelung der Fußgängerströme) nicht gegeben sind, ist nicht vorgesehen, im Bereich der Einmündung Im Gefälle/Schützenstraße einen Zebrastreifen anzulegen.

 

Im Rahmen der mittelfristig geplanten Sanierung der Schützenstraße wird dann durch den Fachdienst Tiefbau geprüft, ob und ggf. durch welche Umgestaltungsmaßnahmen den Belangen der querenden Fußgänger entsprochen werden kann.

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