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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

18.07.2003 - 4.2 Frage des Stadtverordneten Pandelis Chatzievgen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Hat der Magistrat inzwischen ein Konzept zur ökologischen Aufwertung des Lahnvorlandes am Behördenzentrum entsprechend dem Beschluss der STVV vom 24.5.2003 erarbeitet, und in welcher Weise hat er die im Naturschutz tätigen Verbände und die Anlieger einbezogen?

 

Zuständig für die Beantwortung ist der Oberbürgermeister.

 

Da der Fragesteller heute jedoch nicht anwesend ist, wird die Anfrage schriftlich mit dem Protokoll beantwortet.

 

Infolge des o. g. Stadtverordnetenbeschlusses vom 24.05.02 sind Mittel in dem Haushalt 2003 vorgesehen worden, mit denen ein Konzept für die ökologische Aufwertung des Lahnvorlandes einschl. der Öffentlichkeitsarbeit (Einbindung der Naturschutzverbände und Anlieger) erstellt werden sollte. Davon ist man auch noch bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 17.09.02 (Stadtverordnetensitzung 27.09.02) ausgegangen. Aufgrund der Streichungen im Haushalt 2003 standen dann keine nennenswerten Mittel mehr für diese konzeptionelle Planung zur Verfügung.

 

Zwischenzeitlich gab es weitere Gespräche unter Einbindung der Dezernenten, die zum Ergebnis hatten, dass diese konzeptionelle Planung durch den Fachdienst 61.1 in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst 67 mit eigenen Mitteln entsprechend der Prioritätensetzung erstellt werden soll. Des weiteren ist die Forderung aus den Workshops zur Festlegung der Sanierungsziele für die Nordstadt gestellt worden, eine fußläufige Wegebeziehung entlang der Lahn von der Uferstraße bis zum Rosenpark zu installieren. Um diese Aufgabenstellung soll die Planung zum Lahnvorland ergänzt werden.

 

Daneben sind beim Fachdienst 67 Mittel für die Umsetzung der Maßnahme/der Konzeption im Haushalt 2003 vorhanden, so dass mit dieser o. g. konzeptionellen Planung für die Aufwertung des Lahnvorlandes und die konkreteren Umsetzungsüberlegungen (Rückbau des Wendehammers und einiger Stellplätze im Einmündungsbereich der Kanustrecke) die Öffentlichkeit (Naturschutzverbände und Anlieger) dann einbezogen werden soll, wenn diese vorliegt.

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