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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

18.07.2003 - 4.29 Frage des Stadtverordneten Jürgen Rehlich (Nr.2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie würde sich die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuer-Umlage auf unseren Haushalt 2003 und auf den Haushalt 2004 auswirken ?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuerumlage ist der sogenannte Grundbetrag der Gewerbesteuer. Dieser errechnet sich, in dem man das tatsächliche örtliche Gewerbesteueraufkommen durch den örtlichen Hebesatz dividiert. Der Grundbetrag wird anschließend mit dem Umlagesatz multipliziert.

 

Der Umlagesatz ist ein Vervielfältiger bestehend aus Bundes- und Landesanteilen der, wie nachfolgend dargestellt, seit In-Kraft-Treten des Steuersenkungsgesetzes im Jahr 2000 jährlich anstieg:

 

Jahr

Vervielfältiger

2000

  83 v. H.

2001

  91 v. H.

2002

102 v. H.

2003

114 v. H.

2004

117 v. H.

 

Unterstellt man eine Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuer-Umlage, wie vom Bundesrat gefordert, auf den Stand vor Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes im Jahr 2000 von 83 v. H. oder auf den Stand im Jahr 2001 von 91 v. H. würde sich folgende Berechnung ergeben:

 

Als Berechnungsgrundlage dient der gegriffene Ansatz der Gewerbesteuer von 26 Mio. €.

 

Gewerbesteuerumlage 2003

 

nach Gesetzeslage (Umlagesatz 114 v. H.)                                             7.410.000,-- €

 

nach Rücknahme der Erhöhung Stand 2000 (83 v. H.)                     5.395.000,-- €

Einsparung:                                                                                       2.015.000,-- €

 

nach Rücknahme der Erhöhung Stand 2001 (91 v. H.)                     5.915.000,-- €

Einsparung:                                                                                       1.495.000,-- €

...

 

Gewerbesteuerumlage 2004

 

nach Gesetzeslage (Umlagesatz voraussichtlich 117 v. H.)                  7.605.000,--

 

nach Rücknahme der Erhöhung Stand 2000 (83 v. H.)                     5.395.000,-- €

Einsparung:                                                                                       2.210.000,--

 

nach Rücknahme der Erhöhung Stand 2001 (91 v. H.)                     5.915.000,-- €

Einsparung:                                                                                       1.690.000,--

 

Allerdings ist bei der Gewerbesteuerumlage noch zu beachten, dass in den vergangenen Jahren eine Nachzahlung für den Fonds Deutsche Einheit zu erbringen war und weiter zu erbringen ist.

 

Diese Nachzahlung betrug /beträgt 816.879 € im Jahr 2002, 1.513.255 € im Jahr 2003 und 577.255 € im Jahr 2004.

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