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Ratsinformation
18.07.2003 - 4.30 Frage des Stadtverordneten Jürgen Rehlich (Nr.3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.30
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 18.07.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
hoch wäre der Einnahmezuwachs durch die Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils
von 2,2 % auf 3 % im Jahr 2004?
Da
der Fragesteller nicht anwesend ist, wird die Frage mit dem Protokoll
beantwortet.
Zuständig
für die Beantwortung ist der Oberbürgermeister.
Um
einen Einnahmezuwachs durch die Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils von
2,2 % auf 3 % darzustellen, könnte man einfach eine Mehreinnahme von 0,8 %
beziffern. Da aber der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer durch eine aufwendige
Berechnung ermittelt wird, wäre dieses Ergebnis nicht aussagekräftig.
Zunächst
wird nämlich der 2,2 %ige Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, nach Vorwegabzug
des Ausgleichs an den Bund für den Zuschuss an die Rentenversicherung, im
Verhältnis 85:15 zwischen den alten und den neuen Bundesländern aufgeteilt. Bei
dieser Aufteilung werden in verschiedenen Prozentanteilen das Gewerbesteueraufkommen
der Jahre 1990 bis 1997, die durchschnittliche Anzahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Jahre 1990 bis 1998 und das
Gewerbekapitalsteueraufkommen des Jahres 1995 berücksichtigt.
Die
letztendliche Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden innerhalb der Bundesländer
erfolgt anhand einer gemeindespezifischen Schlüsselzahl. Seit Jahren wird
erfolglos versucht, einen brauchbaren Verteilungsschlüssel für die Gemeinden zu
finden und die bislang vorläufigen Schlüsselzahlen endgültig festzulegen.
Derzeit wird das Jahr 2006 für diese Änderung angestrebt.
Legt
man, trotz der Ungenauigkeit, den Haushaltsansatz des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
unseres Nachtragshaushaltes zugrunde und bezieht die nach der Steuerschätzung
im Mai für das Jahr 2004 prognostizierte Steigerung von 2,2 % mit ein, würde
sich folgendes Rechenbeispiel darstellen:
Haushaltsansatz
2003 (Nachtrag): 2.561.600,--
€
Steigerung
von 2,2 %: 56.355,20 €
insgesamt
(Umsatzsteueranteil 2004): 2.617.355,20
€
Zuwachs
von 0,8 %: 20.938,85 €
Da
aber wie zuvor erwähnt die Berechnung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
sehr komplex und vor allem das Umsatzsteueraufkommen 2004 nicht bekannt ist,
kann dieser errechnete Betrag des Einnahmezuwachses nur eine sehr ungenaue
Angabe sein.
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