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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.09.2003 - 5 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 6820/9352 „Parkzoneneinrichtung Kernbereiche“ bis zur Höhe von 20.000 € zugestimmt.

 

            Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 7000/9648 „Kanalbau Neubaugebiet Weißer Stein“

 

            Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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