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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.09.2003 - 3.2 Frage der Stadtverordneten Elke Neuwohner (Nr.2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Ist dem Magistrat bekannt, ob nach der am 18.7.2003 beschlossenen Gefahrenabwehrverordnung Basketballplätze als Spiel- oder als Bolzplätze betrachtet werden, und wenn ja, als was und wieso?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Basketballplätze fallen grundsätzlich nicht unter die Regelung des § 6 der am 18.07.2003 beschlossenen Gefahrenabwehrverordnung (Benutzung der Kinderspielplätze und Bolzplätze). Hier gelten die Bestimmungen der Hess. LärmVO.

 

Allerdings befinden sich die meisten Basketballanlagen auf Schulhöfen, so dass eine privatrechtliche Regelung der Nutzung möglich ist.

 

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