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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.09.2003 - 3.7 Frage des Stadtverordneten Uwe Meyer (Nr.7 09/03)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Wie ist die Situation der Toilettenanlage am Oberstadtaufzug?

Wer ist für die Reinigung verantwortlich und unter wessen Aufsicht steht die

Anlage?

 

Es antwortet der Bürgermeister.

 

Die Stadt hat durch Vertrag vom 11. 2. 1992 den in ihrem Eigentum stehenden Verkaufskiosk mit Lagerraum und Personaltoilette an die Fa. Moeser – Tabakwaren aus Lollar verpachtet. Diese hat den Kiosk an Herrn Eberhard unterverpachtet.

 

Die in der Aufzugsanlage vorhandene öffentliche Toilettenanlage für Damen und Herren sowie Behinderte wird von der Fa. Moeser bzw. dem Unterpächter lt. § 3 dieses Vertrages betreut, bzw. gereinigt, und zwar analog § 9 des geschlossenen Pachtvertrages.

 

In § 9 des geschlossenen Pachtvertrages heißt es:

 

Die Reinigung der Toilettenanlage wird durch die Pächterin oder von ihr beauftragten Personen ausgeführt. Sie verpflichtet sich, mehrmals täglich die Toiletten auf den sauberen Zustand hin zu überprüfen. Werden starke Verschmutzungen festgestellt, so hat sie unverzüglich die Reinigung vorzunehmen. Morgens ist vor Öffnung des Verkaufskiosk eine Reinigung der Toilettenanlage vorzunehmen. Der Schließdienst für die Toilettenanlage wird folgendermaßen geregelt:

 

1. Die Pächterin oder ihre Beauftragten öffnen jeden Morgen die Toilettenanlage, und zwar zusammen mit der Öffnung des Kioskes, spätestens um 7.30 Uhr.

2. Die Schließung der Toilettenanlage wird abends durch Beauftragte der Stadt Marburg (Parkhausverwaltung) vorgenommen.

3. Die Öffnung der Toilettenanlage muss immer gewährleistet sein, wenn also der Betreiber des Kioskes diesen nicht geöffnet hat, so hat er dies der Parkhausverwaltung unter der Rufnummer 205150 vorher mitzuteilen. Insbesondere in Urlaubszeiten oder in Zeiten der Betriebsferien ist eine Absprache mit dem Parkhaus dringend erforderlich.

4. Die Stadt Marburg stellt die Reinigungsmittel, die Reinigungsgeräte und das benötigte Toilettenpapier für die Toilettenanlage zur Verfügung.

 

Die Stadt Marburg erhält für den verpachteten Kiosk von der Fa. Moeser lediglich die Nebenkosten. Ein Pachtzins ist in dem Pachtvertrag zwar genannt, wird entsprechend § 4 Abs. 2 aber gegen die Verpflichtung zur Reinigung der Toilettenanlage gegenseitig aufgerechnet. Die Aufsichtsfunktionen über den Kiosk wird von der Parkhausverwaltung Pilgrimstein wahrgenommen. Die Aufsichtsfunktion hinsichtlich baulicher Mängel (z. B. auch Graffitis) wird vom FD Hochbau wahrgenommen.

 

In den vergangenen Monaten haben unter Beteiligung der Gebäudewirtschaft, der Parkraumbewirtschaftung, der Fa. Moeser und dem Kioskbetreiber Eberhard mehrere Gespräche stattgefunden, die zum Inhalt den Reinigungszustand der öffentlichen Toiletten hatten.

 

Als Ergebnis aus diesen Gesprächen konnte folgendes festgehalten werden:

 

Der Zustand der öffentlichen Toilettenanlage hat sich mit Ausdehnung der Öffnungszeiten von vormals 20.00 Uhr nun bis 01.30 Uhr nachts sukzessive verschlechtert. Insbesondere in den Abendstunden wird die öffentliche Toilettenanlage von Drogenkranken aber auch von anderem „schwierigem Klientel“ aufgesucht. Insbesondere in den Abendstunden werden immer wieder Grafittis angebracht und Vandalismusschäden verursacht.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Schwebel (FDP) und Schulze-Stampe (SPD) werden ebenfalls vom Bürgermeister und von Stadtrat Dr. Kahle beantwortet.

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