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Ratsinformation
19.09.2003 - 3.7 Frage des Stadtverordneten Uwe Meyer (Nr.7 09/03)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 19.09.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie ist die Situation der
Toilettenanlage am Oberstadtaufzug?
Wer ist für die Reinigung
verantwortlich und unter wessen Aufsicht steht die
Anlage?
Es
antwortet der Bürgermeister.
Die
Stadt hat durch Vertrag vom 11. 2. 1992 den in ihrem Eigentum stehenden
Verkaufskiosk mit Lagerraum und Personaltoilette an die Fa. Moeser – Tabakwaren
aus Lollar verpachtet. Diese hat den Kiosk an Herrn Eberhard unterverpachtet.
Die
in der Aufzugsanlage vorhandene öffentliche Toilettenanlage für Damen und
Herren sowie Behinderte wird von der Fa. Moeser bzw. dem Unterpächter lt. § 3
dieses Vertrages betreut, bzw. gereinigt, und zwar analog § 9 des geschlossenen
Pachtvertrages.
In §
9 des geschlossenen Pachtvertrages heißt es:
„Die Reinigung der Toilettenanlage wird durch die
Pächterin oder von ihr beauftragten Personen ausgeführt. Sie verpflichtet sich,
mehrmals täglich die Toiletten auf den sauberen Zustand hin zu überprüfen.
Werden starke Verschmutzungen festgestellt, so hat sie unverzüglich die
Reinigung vorzunehmen. Morgens ist vor Öffnung des Verkaufskiosk eine
Reinigung der Toilettenanlage vorzunehmen. Der Schließdienst für die
Toilettenanlage wird folgendermaßen geregelt:
1. Die Pächterin oder ihre Beauftragten öffnen
jeden Morgen die Toilettenanlage, und zwar zusammen mit der Öffnung des
Kioskes, spätestens um 7.30 Uhr.
2. Die Schließung der Toilettenanlage wird abends
durch Beauftragte der Stadt Marburg (Parkhausverwaltung) vorgenommen.
3. Die Öffnung der Toilettenanlage muss immer
gewährleistet sein, wenn also der Betreiber des Kioskes diesen nicht geöffnet
hat, so hat er dies der Parkhausverwaltung unter der Rufnummer 205150 vorher
mitzuteilen. Insbesondere in Urlaubszeiten oder in Zeiten der Betriebsferien
ist eine Absprache mit dem Parkhaus dringend erforderlich.
4. Die Stadt Marburg stellt die Reinigungsmittel,
die Reinigungsgeräte und das benötigte Toilettenpapier für die Toilettenanlage
zur Verfügung.
Die Stadt Marburg erhält für den verpachteten Kiosk
von der Fa. Moeser lediglich die Nebenkosten. Ein Pachtzins ist in dem
Pachtvertrag zwar genannt, wird entsprechend § 4 Abs. 2 aber gegen die
Verpflichtung zur Reinigung der Toilettenanlage gegenseitig aufgerechnet. Die
Aufsichtsfunktionen über den Kiosk wird von der Parkhausverwaltung Pilgrimstein
wahrgenommen. Die Aufsichtsfunktion hinsichtlich baulicher Mängel (z. B. auch
Graffitis) wird vom FD Hochbau wahrgenommen.
In
den vergangenen Monaten haben unter Beteiligung der Gebäudewirtschaft, der Parkraumbewirtschaftung,
der Fa. Moeser und dem Kioskbetreiber Eberhard mehrere Gespräche stattgefunden,
die zum Inhalt den Reinigungszustand der öffentlichen Toiletten hatten.
Als
Ergebnis aus diesen Gesprächen konnte folgendes festgehalten werden:
Der
Zustand der öffentlichen Toilettenanlage hat sich mit Ausdehnung der
Öffnungszeiten von vormals 20.00 Uhr nun bis 01.30 Uhr nachts sukzessive
verschlechtert. Insbesondere in den Abendstunden wird die öffentliche
Toilettenanlage von Drogenkranken aber auch von anderem „schwierigem Klientel“
aufgesucht. Insbesondere in den Abendstunden werden immer wieder Grafittis
angebracht und Vandalismusschäden verursacht.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Schwebel (FDP) und Schulze-Stampe (SPD) werden ebenfalls
vom Bürgermeister und von Stadtrat Dr. Kahle beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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