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Ratsinformation
19.09.2003 - 3.10 Frage des Stadtverordneten Manfred Keller (Nr.1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 19.09.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wieviele und welche Naturdenkmale und geschützte
Landschaftsbestandteile der Stadt sind nach § 16 HENatG ausgewiesen? Gibt es
zudem sog. einstweilige Sicherstellungen gemäß § 18 dieses Gesetzes?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle.
Da
der Fragesteller noch nicht anwesend ist wird die Antwort schriftlich mit dem
Protokoll erteilt.
In
der Stadt Marburg existieren derzeit 16 ausgewiesene Naturdenkmale und 1
einstweilig sichergestelltes Naturdenkmal (siehe Liste im Anhang).
Einstweilig
sichergestellt ist ferner das zukünftige Naturschutzgebiet "Dammelsberg
und Köhlersgrund".
Geschützte
Landschaftsbestandteile existieren nicht.
Das
Verzeichnis der Naturdenkmale liegt dem Protokoll als Anlage bei.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen