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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.09.2003 - 3.10 Frage des Stadtverordneten Manfred Keller (Nr.1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wieviele und welche Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile der Stadt sind nach § 16 HENatG ausgewiesen? Gibt es zudem sog. einstweilige Sicherstellungen gemäß § 18 dieses Gesetzes?

 

Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle.

 

Da der Fragesteller noch nicht anwesend ist wird die Antwort schriftlich mit dem Protokoll erteilt.

 

In der Stadt Marburg existieren derzeit 16 ausgewiesene Naturdenkmale und 1 einstweilig sichergestelltes Naturdenkmal (siehe Liste im Anhang).

 

Einstweilig sichergestellt ist ferner das zukünftige Naturschutzgebiet "Dammelsberg und Köhlersgrund".

 

Geschützte Landschaftsbestandteile existieren nicht.

 

Das Verzeichnis der Naturdenkmale liegt dem Protokoll als Anlage bei.

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