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Ratsinformation
19.09.2003 - 3.16 Frage der Stadtverordneten Pauli Spies (Nr.16 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 19.09.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Was
ist aus dem Ganztagsschul-Programm der Bundesregierung geworden, wie soll die
Umsetzung vor Ort aussehen? Gibt es schon Richtlinien dazu von Seiten des
Landes und wenn ja, wie sehen die aus?
Es
antwortet der Bürgermeister.
Der
Bund stellt in den Jahren 2003 - 2007 insgesamt 4 Milliarden Euro an
Finanzhilfen für Investitionen zum Aufbau neuer Ganztagsschulen bzw. zur
Weiterentwicklung bestehender Ganztagsangebote zur Verfügung. Von diesem Betrag
erhält das Land Hessen ca. 280 Mio. Euro, die entsprechend der Schülerzahlen an
die Kommunen weitergeleitet werden.
Nach den inzwischen vorliegenden Förderrichtlinien werden zunächst lediglich 75 % der auf die Kommunen entfallenden Mittel zugewiesen. Die restlichen 25 % der Fördersumme sind „zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und zur Gestaltung eines ausgeglichenen Schulangebotes in ganz Hessen vorgesehen“.
Für
die Stadt Marburg bedeutet dies zunächst einen Investitionszuschuss im Jahr 2003
in Höhe von 170.000,00 € und für das Jahr 2004 in Höhe von ca. 570.000,00 €.
Auf
die Jahre 2003 - 2007 bezogen ergibt sich somit ein Investitionszuschuss in
Höhe von ca. 2,2 Mio. €, wobei wir davon ausgehen, dass die bisher nicht
konkret zugewiesenen 25 % ebenfalls zusätzlich bewilligt werden können.
Gefördert
werden Investitionen zum Aufbau bzw. zur Weiterentwicklung der Ganztagsangebote,
insbesondere Neubauten, Ausbauten, Umbauten, Renovierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen.
Dazu gehören beispielsweise zusätzliche Betreuungsräume, Bibliotheken oder
Cafeterien.
Die
Förderung bezieht sich auf die Grundschulen, die Schulen der Sekundarstufe I
und die Sonderschulen. Leider sind somit die Schüler/innen der Sekundarstufe II
nicht berücksichtigt, obwohl die Stadt Marburg gerade in dieser Schulform hohe
Schülerzahlen zu verzeichnen hat.
Personal-,
Betriebs- und Verwaltungskosten werden nicht gefördert.
Seitens
der Kommunen ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu erbringen.
Der
Zuschuss für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 soll vorrangig für den dringend
notwendigen Ausbau an der Theodor-Heuss-Schule beantragt werden.
Hinsichtlich
der Folgejahre wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen aufgrund der Weiterentwicklung
der Ganztagsangebote in den verschiedenen Schulen zu entscheiden sein, welche
Investitionsmaßnahmen notwendig und förderungsfähig sind.
Abschließend
ist festzuhalten, dass wir uns sehr über den Bundeszuschuss freuen, aber
feststellen müssen, dass die Umsetzung durch die Richtlinien des Landes im
Hinblick auf das Antragsverfahren einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen
wird.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen