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Ratsinformation
19.09.2003 - 3.11 Frage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 19.09.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Mit
welchen Maßnahmen gedenkt der Magistrat, für die Anwohner der südlichen Lahnaue
den laut § 3 Abs. 3 der Hessischen Lärmverordnung garantierten Schutz der
Feiertagsruhe durchsetzen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Der
Schutz der Feiertage kann auf die gleiche Weise durchgesetzt werden wie die
Nachtruhe, soweit es die personellen Möglichkeiten zulasen, und zwar durch
Kontrollen unserer Außendienstmitarbeiter sowie durch Maßnahmen der Polizei.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen