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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.09.2003 - 3.11 Frage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Mit welchen Maßnahmen gedenkt der Magistrat, für die Anwohner der südlichen Lahnaue den laut § 3 Abs. 3 der Hessischen Lärmverordnung garantierten Schutz der Feiertagsruhe durchsetzen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Der Schutz der Feiertage kann auf die gleiche Weise durchgesetzt werden wie die Nachtruhe, soweit es die personellen Möglichkeiten zulasen, und zwar durch Kontrollen unserer Außendienstmitarbeiter sowie durch Maßnahmen der Polizei.

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