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Ratsinformation
19.09.2003 - 3.9 Frage des Stadtverordneten Manfred Keller (Nr.9...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 19.09.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wird
von dem sog. "Ökokonto" gemäß § 6 b des Hessischen
Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 18.06.2002 Gebrauch gemacht, und in
welcher Weise wird das Führen von Ökokonten durch "Ökopunkte"
verwaltungsmäßig gehandhabt?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle.
Da
der Fragesteller noch nicht anwesend ist wird die Antwort schriftlich mit dem
Protokoll erteilt.
Von
dem Ökokonto gemäß § 6 b Abs. 5 HENatG wird Gebrauch gemacht.
Bisher
wurde ein Ökokonto für den Fachdienst 66 (Tiefbau) eingerichtet.
Ein
weiterer Antrag auf Einrichtung eines Ökokontos vom Fachdienst 42 (Sport) liegt
uns vor. Dieser befindet sich noch in Bearbeitung.
Die
verwaltungsmäßige Handhabung erfolgt gemäß § 6 b Abs. 5 HENatG in Verbindung
mit den Hinweisen des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Führung des Ökokontos
vom 20.05.1996, die laut Regierungspräsidium Gießen als Empfehlung fortgelten.
Eine
anrechenbare Maßnahme muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
1.
Es
muss sich um eine intensive Maßnahe des Naturschutzes oder der Landschaftspflege
ohne rechtliche Verpflichtung des Antragstellers handeln.
2.
Die
Maßnahme soll den Darstellungen des Landschaftsplanes oder sonstigen Fachplanungen
entsprechen.
3.
Die
Untere Naturschutzbehörde muss der Maßnahme vorher zugestimmt haben.
Die
Berechnung der Ökopunkte erfolgt auf der Grundlage der Wertliste der
Ausgleichsabgabenverordnung. Wird die Maßnahme von Dritten gefördert, erfolgt
die Anrechnung in dem Verhältnis, in welchem der Antragsteller die Kosten
getragen hat. Das Ökokonto wird auf einem Formblatt geführt, welches wir in
Kopie zur Kenntnisnahme beifügen.
Das
Ökokonto kann dann bei Eingriffen, die nicht vollständig ausgeglichen werden,
in Anspruch genommen werden.
Das
Formblatt für das Ökokonto liegt dem Protokoll als Anlage bei.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen