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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.10.2003 - 13 Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 200...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 3520/9350 „Ausstattungen" in Höhe des Betrages von 13.000 € zugestimmt.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Hst. 3520/3610 „Zuweisung vom Land (FAG)" in Höhe von 13.000 €.

 

Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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