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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.10.2003 - 13 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker (SPD). Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

            Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 in Verbindung mit § 51 Ziffer 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für einen Kredit der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH (GeWoBau ) bis zur Höhe von 2.674.000 €.

 

Das Darlehen dient der Modernisierung und Instandhaltung von Mietwohnungen.

 

Gläubigerin und Kreditkonditionen werden von der GeWoBau nach der Marktlage noch bestimmt.

 

In einem begleitenden Bürgschaftssicherungsvertrag ist eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu vereinbaren.

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