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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.10.2003 - 18 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 200...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

            Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 1300/5510 ‚Betrieb der feuerwehrtechnischen Werkstätten' bis zu einem Betrag von 30.000 € zugestimmt.

 

            Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Hst. 0300/1591 ‚Umsatzsteuer'

 

            Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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