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ALLRIS - Auszug

09.12.2003 - 3 Antrag der B90/Die Grünen und SPD-Fraktionen be...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Stadtverordnete Musket erläutert den Antrag.

 

Hierzu führt Oberbürgermeister Möller aus, dass der Rudolphsplatz im Schnitt mit ca. 40.000 Kfz/Tag befahren werde und die Lichtsignalanlage (LSA) bereits zu den Verkehrsspitzenzeiten überlastet sei. Würde der Fußgängerüberweg so geschaltet, dass in einem Zug die gesamte Fahrbahn überquert werden könnte, hätte das zur Folge, dass eine über 20 %ige Leistungsminderung eintreten würde. Der signalgeregelte Fußgängerüberweg wurde zur damaligen Zeit als „Notbehelf“ eingerichtet, damit Behinderte und Mütter mit Kinderwagen, die die Treppenanlage unter dem Rudolphsplatz hindurch nicht nutzen konnten, eine Möglichkeit hatten, die Straßenseiten im Bereich des Rudolphsplatzes zu wechseln. Es war von vornherein klar, dass die Schaltung für den Überweg nur mit einem Halt auf der Mittelinsel zu realisieren ist. Um zusätzliche Überstauungen bis über die benachbarten LSA zu vermeiden, wird eine Änderung der derzeitigen Schaltung für die Fußgängerinnen und Fußgänger von der Straßenverkehrsbehörde nicht zugestimmt.

 

Hierzu führt der Stadtverordnete Chatzievgeniou aus, dass gerade für diese Zielgruppe die gefahrlose Überquerung der Straße in der jetzigen Form nicht möglich sei und diese Zielgruppe zudem keine Minderheit darstelle.

 

Auf Vorschlag von dem Stadtverordneten Musket wird der Antragstext wie unten folgt geändert.

 

Hierzu führt für die AG Nachhaltige Stadtteilentwicklung Herr Gerhard Haberle aus, dass die AG einen Wettbewerb für die Neugestaltung des Rudolphsplatzes für sinnvoll halte – allerdings sollte der Teilnehmerkreis dieses Wettbewerbes klein gehalten werden – vergleichbar mit dem Wettbewerb zu den Spiel- und Aufenthaltsflächen in der Oberstadt – um die Kosten gering zu halten.

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Der Beschlusstext erhält folgende Fassung:

 

„Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen an der Fußgängerampel am Rudolphsplatz eine gefahrlose Überquerung der Straße zu ermöglichen.“

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In der so geänderten Fassung wird der Antrag einstimmig angenommen.

 

 

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