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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.12.2003 - 5 Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Dieser Tagesordnungspunkt wird in der Diskussion mit dem Tagesordnungspunkt 6,  Jahresrechnung der Stadt Marburg für das Haushaltsjahr 2002,  verbunden.

 

Zum Tagesordnungspunkt 5 berichtet zunächst der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Stadtverordneter Becker - SPD-Fraktion. Der Ausschuss hat den Haushalt 2004 ausführlich beraten. Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang auf die im Haupt- und Finanzausschuss beantragten Einzelabstimmungen zu zahlreichen Haushaltsstellen hin.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung gegen die Stimmen der Zählgemeinschaft (FDP, BfM, MBL) ansonsten einstimmig, dem Investitionsprogramm, der Haushaltssatzung und dem Stellenplan zuzustimmen. Aussprache wurde beantragt.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Aussprache.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatung sprechen die Stadtverordneten Dr. Weinbach - SPD, Dr. Wulff - CDU, Göttling - Bündnis 90 / Die Grünen, Metz - PDS/ML, Röllmann - FDP, Feacks - BfM, Ludwig - MBL, Becker - SPD, Rising-Hintz - CDU, Schwebel - FDP, Dr. Baumann - Bündnis 90 / Die Grünen, Daser - SPD, Heubel - CDU, Ludwig - MBL, Schäfer - Bündnis 90 / Die Grünen, Oppermann - CDU, Severin - SPD und für den Magistrat der Kämmerer Oberbürgermeister Möller.

 

Während der Haushaltsdebatte hat von 19:11 - 19:28 die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Laßmann - Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Sitzungsleitung übernommen. Von 21:30 - 21:45 übernimmt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Schulze- Stampe - SPD-Fraktion die Sitzungsleitung.

 

Nach dem Schluss der Debatte lässt Stadtverordnetenvorsteher Löwer zunächst die Einzelabstimmungen über verschiedene Haushaltsstellen durchführen, die auch im Haupt- und Finanzausschuss einzeln abgestimmt wurden.

 

Diese Einzelabstimmungen sind in einer Übersicht zusammen gefasst, die allen Stadtverordneten auf die Plätze gelegt wurde (gelbe Liste).

 

 

Haushaltsstelle 4310/7000 "Altenbetreuung"

Antrag der CDU auf Reduzierung des Ansatzes um 14.400 €.

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen aus CDU, BfM, FDP MBL bei Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 4310/7000 "Altenbetreuung"

Antrag der PDS/ML auf Erhöhung des Ansatzes um 54.836 €.

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der PDS/ML und Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 4330/7000 "Zuschüssen an verschieden Träger"

Antrag der CDU auf Reduzierung des Ansatzes um 4.300 €.

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen aus CDU, BfM, MBL und FDP, bei Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 4330/7000 "Zuschüsse an verschiedene Träger"

Antrag der Zählgemeinschaft FDP, BfM und MBL auf Reduzierung des Ansatzes um 25.880 €.

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen aus der Zählgemeinschaft FDP, BfM und MBL, bei Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten und bei Stimmenthaltung der CDU abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 4390/7000 "Zuschüsse an verschiedene Träger"

 

Der Antrag der CDU auf Reduzierung des Ansatzes um 10.352 € wird bei Ja-Stimmen der CDU, Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und PDS und bei Enthaltung der BfM, FDP und MBL abgelehnt.

 

Haushaltsstelle 4515/5720 "Kinder- und Jugendarbeit Marbach"

Antrag der PDS/ML auf Erhöhung des Ansatzes um 25.400 €.

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der PDS/ML und Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 4521/7651 "Verein für außerbetriebliche Ausbildung"

Antrag der PDS/ML auf Erhöhung des Ansatzes um 14.500 €.

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der PDS/ML  Fraktion und Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 4640/7010 "Zuschuss an Kindergärten freier Träger"

Antrag der CDU auf Reduzierung des Ansatzes um 15.000 € bei BSF 10.000 € bei AKSB und 5.000 € bei IKJG.

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der CDU und Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 4680/7000 "Zuschuss an freie Träger für Kinder- und Jugendarbeit"

Der Antrag der Zählgemeinschaft FDP, BfM und MBL auf Erhöhung des Ansatzes um 64.174 € wird bei Ja-Stimmen aus der Zählgemeinschaft FPD, BfM und MBL Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und PDS und bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 4680/7000 "Zuschuss an freie Träger für Kinder- und Jugendarbeit"

Der Antrag der PDS/ML auf Erhöhung des Ansatzes um 21.000 €.

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimme aus PDS/ML und Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten abgelehnt.

 

 

Sammelnachweis 1 "Personalausgaben"

Antrag der CDU auf Reduzierung des Ansatzes um insgesamt 51.179 €.

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen aus CDU und der Zählgemeinschaft BfM, FDP und MBL und bei Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten abgelehnt.

 

 

Sammelnachweis 1 "Personalausgaben"

Antrag der Zählgemeinschaft FDP, BfM und MBL auf Reduzierung des Ansatzes um insgesamt 46.094 €.

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen aus der Zählgemeinschaft FDP, BfM und MBL, bei Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und PDS und bei Enthaltung der CDU abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 3320/9870 "Zuschuss Café Trauma"

Der Antrag der Zählgemeinschaft FDP, BfM und MBL , keinen Ansatz vorzusehen,  wird bei Ja-Stimmen aus CDU und der Zählgemeinschaft FDP, BfM und MBL, bei Enthaltung von zwei Stadtverordneten der Zählgemeinschaft und bei Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten abgelehnt.

 

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt nun über die im Haupt- und Finanzausschuss beantragten Einzelabstimmungen in der Stadtverordnetenversammlung abstimmen:

 

 

Haushaltsstelle 1200/5790 "In die Stadt ohne Auto" -16.980 €

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus CDU und der Zählgemeinschaft BfM, FDP, MBL, bei Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 3310/7070 "Förderung der freuen Theaterarbeit" -20.000 €

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mir Ja-Stimmen aus CDU und einer Ja-Stimme aus der Zählgemeinschaft BfM, FDP, MBL, bei Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, PDS und Enthaltung der übrigen Stadtverordneten der Zählgemeinschaft folgenden Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 3400/7188 "Zuschuss Haus der Romantik" +6.900 €

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus CDU und BfM, FDP, MBL, bei Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 4001/7180 "Stadtpass" +350.000

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen der PDS/ML-Fraktion und Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 4640/1100 "Beiträge für Kindergärten etc. -78.120 €,  Erhöhung 15 €, - 286.120 €

 

Aus dem Hause wird erklärt, dass über diese Haushaltsstelle nicht mehr abgestimmt werden muss, da sie bereits mir vorherigem Beschlüssen erledigt ist.

 

 

Haushaltsstelle 7910/5710 "Wirtschaftsförderung" -23.000 €

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und PDS und Nein-Stimmen aus CDU und der Zählgemeinschaft BfM, FDP und MBL folgenden Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

 

Haushaltsstelle 7910/5712 "Homepage Nanotechnologie" -9.000 €

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 890 / Die Grünen und PDS/ML, bei Nein-Stimmen der CDU und der Zählgemeinschaft BfM / FDP / MBL folgenden Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

 

 

Haushaltsstelle 8300/2110 "Ausschüttung Stadtwerke Marburg + 2.000.000 €

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der PDS und Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 8700/2100 "Anteil am Bilanzgewinn" +700.000 €

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der PDS/ML- Fraktion und Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 9000/0030 "Gewerbesteuer" +1.500.000 €

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der PDS/ML-Fraktion und Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Haushaltsstelle 9010/0410 "Schlüsselzuweisungen" +700.000 € Erstwohnsitzkamp. mit entspr. Änd. bei Kreisumlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der PDS/ML-Fraktion und bei Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Diverse Haushaltsstellen: "Ausgleich für Kürzungen des Landes Hessen" +950.000 €

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen der PDS/ML-Fraktion und Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Diverse Haushaltesstellen: "Keine Mittelkürzungen im Bereich der Gemeinwesenprojekte" +65.000 €

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen der PDS/ML-Fraktion und Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Damit sind die im Haupt- und Finanzausschuss vereinbarten Einzelabstimmungen erledigt. Der Stadtverordnetenvorsteher ruft nun die Gesamtvorlage zum Haushalt 2004 zur Abstimmung auf.

 

 

 

 

 

Zu I:

 

            Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und CDU, bei Nein-Stimmen der PDS/ML und der Zählgemeinschaft BfM , FDP und MBL folgenden Beschluss:

 

                      Gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 533 ff.) wird das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2003 bis 2007 mit einem Volumen von 135.070.000 € beschlossen.

 

 

Zu II:

 

            Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und CDU, bei Nein-Stimmen der PDS/ML und der Zählgemeinschaft BfM , FDP und MBL folgenden Beschluss:

           

Aufgrund der §§ 94 ff. HGO wird folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt

 

in der Einnahme auf                                                147.790.000 €

in der Ausgabe auf                                                147.790.000 €

 

und im Vermögenshaushalt

 

in der Einnahme auf                                                33.402.000 €

in der Ausgabe auf                                                33.402.000 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 7.194.921 € festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds

 

                        Abteilung A                                                         -

 

                        Abteilung B                                                1.919.300 €

 

enthalten.

 

 

Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:

 

            2005                                                            1.000.000 €

 

            2006                                                            1.000.000 €

 

            2007                                                               500.000 €

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2004 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.575.000 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2004 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgesetzt:

 

1.            Grundsteuer            a)            für die land- und forst-

                                                wirtschaftlichen Betriebe

                                                (Grundsteuer A) auf 80 v. H.

 

                                    b)            für die Grundstücke

                                                (Grundsteuer B) auf 300 v. H.

 

2.            Gewerbesteuer auf            400 v. H.

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:

 

Haushalts

teil

Überschreitung des Haushaltsansatzes ab

und/oder absoluter Betrag ab

Verwaltungs-

haushalt

20 %

10.000 €

Vermögens-

haushalt

10 %

100.000 €

 

 

Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis zu geben.

 

 

 

§ 8

 

Sperren

 

1. Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze, Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

 

Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

 

Bisher erteilte Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

 

2. Bei der Haushaltsstelle 0000/5300 "Mieten u.a." ist der halbe Betrag gesperrt. Über die Freigabe entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss nach Prüfung und Vorstellung möglicher Alternativen.

 

3. Die Mittel der Haushaltsstelle 0511/6100 "Innenstadtoffensive" sind gesperrt bis zur Vorlage eines Konzeptes. Über die Freigabe entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.

 

4. In der Haushaltsstelle 4390/7000 ist der für Aktiva vorgesehene Betrag gesperrt bis zur Vorlage eines Konzeptes. Über die Freigabe entscheidet der Sozialausschuss.

 

5. Die Mittel der Haushaltsstelle 7910/5713 für den Wettbewerb "Stadt der Wissenschaft" sind gesperrt. Über die Freigabe entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

 

 

 

§ 9

 

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Sollte sich eine tatsächliche Netto-Neuverschuldung abzeichnen, ist der Haupt- und Finanzausschuss zu informieren. Sollte sie den Betrag von 10 Mio. € überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 

§ 10

 

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

1.            Es tritt ein sofortiger Einstellungsstopp in Kraft.

 

2. Bei jeder freiwerdenden Stelle ist zu überprüfen, ob deren Wiederbesetzung wirklich nötig ist bzw. eine interne Umbesetzung/-strukturierung möglich ist. Dabei ist auch die Bewertung der Stelle neu zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfungen ist dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.            Alle bestehenden kw-Vermerke verbleiben im Stellenplan.

 

4. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist regelmäßig über die Stellenbesetzungssituation zu berichten.

 

5. Die Beförderungen der Beamten im gehobenen und höheren Dienst werden für 2004 ausgesetzt; dafür werden die "fertigen" Auszubildenden weiterhin nach ihrem Abschluss für ein Jahr lang weiterbeschäftigt.

 

6. Bei der Fortentwicklung der Personalentwicklungsplanung bleibt es bei dem Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen.

 

7. Stehen bei der Besetzung von Führungspositionen verwaltungsintern keine Frauen zur Verfügung, ist im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten, ob die Stelle zu diesem Zweck extern ausgeschrieben werden soll.

 

Bereits getroffene Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

 

Zu III:

 

            Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und CDU, bei Nein-Stimmen der PDS/ML und der Zählgemeinschaft BfM , FDP und MBL folgenden Beschluss:

 

                      Der Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung wird auf 118,95 Beamten-, 481,39 Angestellten- und 139,12 Arbeiterstellen festgesetzt.

 

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