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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.01.2004 - 7 Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker SPD-Fraktion. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2003 und am 27.01.2004 beraten. Der Stadtverordnete Aab SPD-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag eingebracht: Der Feuerwehr Bedarfs- und Entwicklungsplan soll auf Seite 20 der Beschlussvorlage letzter Absatz lauten:

Als Zukunftsoption (5-10 Jahre) soll im Bereich des Richtsbergs mit der Einrichtung einer Feuerwehr begonnen werden.

 

1. Richtsberg:            Zum Aufbau einer Jugendfeuerwehr im Bereich des Richtsberges sollen verstärkte Werbemaßnahmen und sofortige Schritte unternommen werden. Die Aufgaben für das Gelingen wird als besondere Herausforderung in die Hände der Feuerwehrleitung, des Wehrführerausschusses, der Fachbereichsleiter und auch des Stadtjugendfeuerwehrausschusses gelegt. Auch Patenschaften bestehender Jugendfeuerwehren und / oder Einsatzabteilungen, als auch einzelne Feuerwehrkräfte (z. B. aus Bauerbach) sind denkbar. Gleichzeitig wird eine Räumlichkeit zum Treffpunkt für Jugendliche auch unter Berücksichtigung bestehender Räume am Richtsberg gesucht. Die technische Ausbildung von neuen Jugendfeuerwehrmitgliedern wird in der Hauptfeuerwehrwache Marburg durchgeführt.

 

Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine solche Maßnahme durch das Projekt „Soziale Stadt“ gefördert werden kann.

 

Der Stadtverordneter Acker SPD-Fraktion hat den Änderungsantrag gestellt, die Nummer 15 der Feuerwehr Bedarfs- und Entwicklungsplanung auf Seite 24 der Vorlage wie folgt zu fassen:

15. Haushaltsvorbehalt: Die Umsetzungen aller Maßnahmen unterliegt den haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wobei insbesondere die Zuwendungspraxis des Landes Hessen und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Marburg die ausschlaggebenden Faktoren sind.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung dieser Änderungsanträge die Zustimmung zu der Vorlage.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über die im Haupt- und Finanzausschuss geänderte Vorlage abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Dem als Anlage beigefügten Feuerwehr Bedarfs- und Entwicklungsplan wird in der geänderten Fassung zugestimmt.

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