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Ratsinformation
30.01.2004 - 7 Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.01.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker SPD-Fraktion. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2003 und am 27.01.2004 beraten. Der Stadtverordnete Aab SPD-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag eingebracht: Der Feuerwehr Bedarfs- und Entwicklungsplan soll auf Seite 20 der Beschlussvorlage letzter Absatz lauten:
Als
Zukunftsoption (5-10 Jahre) soll im Bereich des Richtsbergs mit der Einrichtung
einer Feuerwehr begonnen werden.
1. Richtsberg: Zum Aufbau
einer Jugendfeuerwehr im Bereich des Richtsberges sollen verstärkte Werbemaßnahmen
und sofortige Schritte unternommen werden. Die Aufgaben für das Gelingen wird
als besondere Herausforderung in die Hände der Feuerwehrleitung, des
Wehrführerausschusses, der Fachbereichsleiter und auch des
Stadtjugendfeuerwehrausschusses gelegt. Auch Patenschaften bestehender
Jugendfeuerwehren und / oder Einsatzabteilungen, als auch einzelne
Feuerwehrkräfte (z. B. aus Bauerbach) sind denkbar. Gleichzeitig wird eine
Räumlichkeit zum Treffpunkt für Jugendliche auch unter Berücksichtigung
bestehender Räume am Richtsberg gesucht. Die technische Ausbildung von neuen
Jugendfeuerwehrmitgliedern wird in der Hauptfeuerwehrwache Marburg
durchgeführt.
Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine solche Maßnahme durch das Projekt Soziale Stadt gefördert werden kann.
Der
Stadtverordneter Acker SPD-Fraktion hat den Änderungsantrag gestellt, die
Nummer 15 der Feuerwehr Bedarfs- und Entwicklungsplanung auf Seite 24 der
Vorlage wie folgt zu fassen:
15. Haushaltsvorbehalt: Die Umsetzungen aller
Maßnahmen unterliegt den haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wobei
insbesondere die Zuwendungspraxis des Landes Hessen und die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Stadt Marburg die ausschlaggebenden Faktoren sind.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung unter
Berücksichtigung dieser Änderungsanträge die Zustimmung zu der Vorlage.
Der
Stadtverordnetenvorsteher lässt über die im Haupt- und Finanzausschuss
geänderte Vorlage abstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Dem als Anlage beigefügten Feuerwehr Bedarfs- und Entwicklungsplan wird in der geänderten Fassung zugestimmt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen