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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.01.2004 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Ke...

Beschluss:
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Steht das Behring-Mausoleum, Grablege des Nobelpreisträgers, seiner Ehefrau und seiner 6 Söhne, sowie das Grabgelände unter Denkmalschutz? Wenn nein, was kann getan werden, einen Schutz zu erreichen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Nach den Erhebungen zur Denkmaltopographie Marburg II durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen und die Stadt Marburg ist das Behring-Mausoleum einschl. Grabgelände gemäß § 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ein Kulturdenkmal und unterliegt somit gemäß § 9 HDSchG den Schutzvorschriften dieses Gesetzes.

 

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