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Ratsinformation
30.01.2004 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Ke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.01.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Steht
das Behring-Mausoleum, Grablege des Nobelpreisträgers, seiner Ehefrau und
seiner 6 Söhne, sowie das Grabgelände unter Denkmalschutz? Wenn nein, was kann
getan werden, einen Schutz zu erreichen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Nach den
Erhebungen zur Denkmaltopographie Marburg II durch das Landesamt für
Denkmalpflege Hessen und die Stadt Marburg ist das Behring-Mausoleum einschl.
Grabgelände gemäß § 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ein
Kulturdenkmal und unterliegt somit gemäß § 9 HDSchG den Schutzvorschriften
dieses Gesetzes.
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