Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.01.2004 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Ke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Steht das Behring-Mausoleum, Grablege des Nobelpreisträgers, seiner Ehefrau und seiner 6 Söhne, sowie das Grabgelände unter Denkmalschutz? Wenn nein, was kann getan werden, einen Schutz zu erreichen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Nach den Erhebungen zur Denkmaltopographie Marburg II durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen und die Stadt Marburg ist das Behring-Mausoleum einschl. Grabgelände gemäß § 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ein Kulturdenkmal und unterliegt somit gemäß § 9 HDSchG den Schutzvorschriften dieses Gesetzes.

 

Mobile Navigation schliessen