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Ratsinformation
30.01.2004 - 4.8 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Mark...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.01.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
wird zur Zeit mit der Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen verfahren ?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle:
Die
Fehlsubventionsabgabe wird in Marburg gemäß den Vorgaben des Hessischen
Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAFWoG)
erhoben.
Sie
wird jeweils für drei Jahre festgesetzt. Die Hess. Landesregierung überprüft
daher nach drei Jahren, in welchen Gemeinden die Abgabe weiterhin zu erheben
ist. Da der nächste Leistungszeitraum erst am 1. Juli 2005 beginnt, ist mit
einer Entscheidung frühestens Anfang 2005 zu rechnen.
Nach
uns vorliegenden Informationen ist eine Abschaffung der Fehlsubventionsabgabe
durch das Land Hessen nicht zu erwarten. Geplant ist allerdings eine Anhebung
der Einkommensgrenzen, ab deren Überschreitung die Abgabe zu zahlen ist.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Markus Bündnis 90 / Die Grünen wird ebenfalls
durch den Stadtrat beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen