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Ratsinformation
28.05.2004 - 12.10 Antrag aller Fraktionen außer MBL betr. Gender ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.05.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aller Fraktionen außer MBL
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker SPD-Fraktion.
Der
Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Für
den Ausschuss für Verwaltungs- und Parlamentsreform berichtet der Vorsitzende
Stadtverordneter Faecks BfM-Fraktion.
Auch
dieses Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Wie
zuvor vereinbart, spricht die Stadtverordnete Gottschlich CDU-Fraktion zum
Verhandlungsgegenstand und erläutert insbesondere den Begriff Gender
Mainstreaming.
Anschließend
spricht der Stadtverordnete Dr. Huesmann zur Sache und geht auf das Abstimmungsverhalten
seiner Fraktion (Enthaltung) zu diesem Antrag ein.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der
MBL-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung sieht sich dem Prinzip des Gender Mainstreaming verpflichtet. Daher soll dieses Verfahrensprinzip zukünftig durchgängig und grundsätzlich bei allen Entscheidungen und Maßnahmen auf allen Ebenen der Stadt Marburg angewandt werden. Als ersten Schritt zur Umsetzung des Gender Mainstreaming in unsere kommunale Praxis, sollen ab sofort sukzessive alle relevanten statistischen Daten geschlechtsspezifisch erfasst bzw. aufgearbeitet werden. Der Magistrat soll zusätzlich Pilotbereiche benennen, in denen das Prinzip in besonders vorbildlicher Weise zuerst zur Anwendung kommen wird. Auch bei der Vergabe freiwilliger Leistungen soll das Kriterium Geschlechtergerechtigkeit Anwendung finden, etwa durch die Einführung einer entsprechenden Berichtspflicht.
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