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Ratsinformation
28.05.2004 - 5 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.05.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker
SPD-Fraktion.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung
zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Stadt
Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft
für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 147.000 .
Die Bürgschaft
dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im Photovoltaik-Projekt.
Für die
Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils
verbürgten Restbetrages zu leisten.
Die Bürgschaft
bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.