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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.05.2004 - 4.5 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Kel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist das Bauwerk "Rückhaltebecken Marbach" von den Behörden als funktionsfähig abgenommen worden oder werden die Beanstandungen (Nichteinhaltung Zeitplan, einstürzende Seitenwände, feuchte Straße, Mängel beim Pegelstand....) aus der Serie "Pleiten, Pech und Pannen" die Bürger des Stadtteils weiterhin in Atem halten?

 

Es antwortet der Bürgermeister:

 

Die Abnahme nach VOB durch den Fachdienst Tiefbau ist am 20.11.2003 erfolgt. Die Erdarbeiten wurden von dem Büro ETN kontinuierlich überwacht und ein erfolgreicher Einbau schließlich bestätigt. Die wasserrechtliche Abnahme durch die Obere Wasserbehörde wird nach erfolgreichem Probestaubetrieb durchgeführt. Der Probestaubetrieb wird voraussichtlich im Herbst 2004 ausgeführt, weil dann die frische Grasnarbe den verschärften Anforderungen eines Probestaubetriebes gewachsen sein wird. Eine gewöhnliche Einstauung in Folge eines Regenereignisses stellt eine deutlich geringere Belastung für das Becken dar, als der geplante Probestaubetrieb.

 

Die mangelnde Termintreue bei der Bauabwicklung ist dem ausführenden Unternehmen anzulasten, welches zahlreiche Sachmängel in der Bauphase erzeugt hat, die jedoch durch die konsequente Überwachung durch den Fachdienst Tiefbau und die von ihm beauftragten Büros aufgedeckt und in der Bauphase behoben werden konnten. Die fachkundige Bauüberwachung und Kontrolle hat wesentlich dazu beigetragen, dass am Ende ein abnahmefähiges Bauwerk entstanden ist. Bedenken des Fachdienstes Tiefbau bzgl. der Eignung der ausführenden Firma wurden im Vergabeverfahren nicht angemessen berücksichtigt. Für die Obere Wasserbehörde hat der Zeitverzug während der Baumaßnahme keine Bedeutung.

 

Bei den „einstürzenden Seitenwänden“ handelt es sich vermutlich um eine Abrutschung der Grasnarbe an der Böschung zur Brunnenstraße. Dieser Mangel wurde durch die längere Bauzeit verursacht, da der Rasen erst spät im Jahr eingesät werden konnte und so im Winter noch nicht an allen Stellen über eine ausreichende Wurzelausbildung verfügte. Derartige Mängel können auftreten, im vorliegenden Fall wurde er durch Nacharbeit der ausführenden Firma bei geeigneter Witterung im April dieses Jahres behoben.

 

Bei der „feuchten Straße“ handelt es sich vermutlich um eine Vernässung in der oberen Brunnenstraße, die auf eine Leckage im städtischen Kanal aus dem Bereich „Höhenweg“ und „Am Engelsberg“ zurückzuführen war. Diese Leckage wurde verschlossen und steht in keinem Zusammenhang mit dem Bau des Regenrückhaltebeckens.

 

Die angeführten „Mängel beim Pegelstand“ sind uns nicht bekannt. Anlass für diese Bemerkung könnte eine vorübergehende Absenkung des Dauerstaus während der Ausführung von Restarbeiten bzw. der Mängelbeseitigung im April 2004 gewesen sein.

 

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Keller wird  ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

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