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Ratsinformation
28.05.2004 - 4.5 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Kel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.05.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist das Bauwerk "Rückhaltebecken Marbach" von den Behörden als funktionsfähig abgenommen worden oder werden die Beanstandungen (Nichteinhaltung Zeitplan, einstürzende Seitenwände, feuchte Straße, Mängel beim Pegelstand....) aus der Serie "Pleiten, Pech und Pannen" die Bürger des Stadtteils weiterhin in Atem halten?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Die Abnahme nach VOB durch den Fachdienst Tiefbau ist am 20.11.2003 erfolgt. Die Erdarbeiten wurden von dem Büro ETN kontinuierlich überwacht und ein erfolgreicher Einbau schließlich bestätigt. Die wasserrechtliche Abnahme durch die Obere Wasserbehörde wird nach erfolgreichem Probestaubetrieb durchgeführt. Der Probestaubetrieb wird voraussichtlich im Herbst 2004 ausgeführt, weil dann die frische Grasnarbe den verschärften Anforderungen eines Probestaubetriebes gewachsen sein wird. Eine gewöhnliche Einstauung in Folge eines Regenereignisses stellt eine deutlich geringere Belastung für das Becken dar, als der geplante Probestaubetrieb.
Die
mangelnde Termintreue bei der Bauabwicklung ist dem ausführenden Unternehmen anzulasten,
welches zahlreiche Sachmängel in der Bauphase erzeugt hat, die jedoch durch die
konsequente Überwachung durch den Fachdienst Tiefbau und die von ihm
beauftragten Büros aufgedeckt und in der Bauphase behoben werden konnten. Die
fachkundige Bauüberwachung und Kontrolle hat wesentlich dazu beigetragen, dass
am Ende ein abnahmefähiges Bauwerk entstanden ist. Bedenken des Fachdienstes
Tiefbau bzgl. der Eignung der ausführenden Firma wurden im Vergabeverfahren
nicht angemessen berücksichtigt. Für die Obere Wasserbehörde hat der Zeitverzug
während der Baumaßnahme keine Bedeutung.
Bei
den einstürzenden Seitenwänden handelt es sich vermutlich um eine Abrutschung
der Grasnarbe an der Böschung zur Brunnenstraße. Dieser Mangel wurde durch die
längere Bauzeit verursacht, da der Rasen erst spät im Jahr eingesät werden
konnte und so im Winter noch nicht an allen Stellen über eine ausreichende
Wurzelausbildung verfügte. Derartige Mängel können auftreten, im vorliegenden
Fall wurde er durch Nacharbeit der ausführenden Firma bei geeigneter Witterung
im April dieses Jahres behoben.
Bei
der feuchten Straße handelt es sich vermutlich um eine Vernässung in der
oberen Brunnenstraße, die auf eine Leckage im städtischen Kanal aus dem Bereich
Höhenweg und Am Engelsberg zurückzuführen war. Diese Leckage wurde
verschlossen und steht in keinem Zusammenhang mit dem Bau des
Regenrückhaltebeckens.
Die
angeführten Mängel beim Pegelstand sind uns nicht bekannt. Anlass für diese
Bemerkung könnte eine vorübergehende Absenkung des Dauerstaus während der
Ausführung von Restarbeiten bzw. der Mängelbeseitigung im April 2004 gewesen
sein.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Keller wird
ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
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- eigenes Amt zuständig
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