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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.05.2004 - 4.7 Kleine Anfrage der Stadtverordnete Eva Christia...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Welche Auswirkungen wird die Aufhebung des Zweckentfremdungsverbotes für Wohnraum in Hessen (vgl. Oberhessische Presse vom 5. Mai 2004, Seite „Hessen“) auf das Wohnungsangebot und die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den einzelnen Stadtteilen von Marburg haben? Wie kann Ghettobildung jeglicher Art verhindert werden?

 

Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle:

 

Der Magistrat bedauert, dass das Zweckentfremdungsverbot aufgehoben wird. Der Magistrat hatte sich in einer Stellungnahme gegenüber dem Hessischen Städtetag, der diese an die Landesregierung weitergeleitet hat, vehement gegen eine generelle Aufhebung gewandt.

 

Die Aufhebung des Zweckentfremdungsverbotes wird insgesamt auf Marburg bezogen auf das Wohnungsangebot und die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung keine Auswirkungen haben.

 

Angesichts eines Überangebotes an gewerblichen Flächen in Marburg ist ein Anstieg der Nutzungsänderungen von Wohnraum in Gewerberaum nicht zu befürchten. Im übrigen bleiben die Beschränkungen durch baurechtliche Vorschriften bestehen.

 

Für bestimmte innerstädtische Bezirke – z. B. Südviertel und um die Justizbehörden – ist jedoch zu erwarten, dass es mittelfristig zu erheblichen Verschiebungen von Wohnraum zu Gewerberaum kommen könnte.

 

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Gottschaldt – PDS/ML wird  ebenfalls durch Stadtrat Dr. Kahle beantwortet.

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