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Ratsinformation
28.05.2004 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hermann Hec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.05.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
weit sind die Verhandlungen der Stadt Marburg mit der katholischen und der evangelischen
Kirche in Marburg über eine Rahmenvereinbarung zur Ablösung der Kirchenbaulasten
gediehen?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Am
17.12.2003 wurde die Rahmenvereinbarung von den katholischen und evangelischen
Kirchen in Hessen, den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Land Hessen unterzeichnet.
Nach Zugang dieser beschlossenen Rahmenvereinbarung wurden die kommunalen
Beteiligungen an Baumaßnahmen, die nach dem 01.07.2000 geleistet wurden,
ermittelt und angerechnet.
Die
ermittelte Ablösesumme für die Stadt Marburg beträgt zurzeit knapp 80.000 per
Anno, fällig ab 2005 für 10 Jahre.
Die
Rahmenvereinbarung mit den eingerechneten Zahlungen der Stadt Marburg wurde den
katholischen Kirchengemeinden Schröck, Ginseldorf und Bauerbach zugesandt. Die
Kirchengemeinden Ginseldorf und Bauerbach haben den ermittelten Beträgen
zugestimmt. Die Kirchengemeinde Schröck hat den ermittelten Zahlen nicht
zugestimmt und erwartet von der Stadt Marburg Unterstützung bei der Ermittlung
des Wertes ihres Gotteshauses.
Das
Kirchliche Rentamt in Marburg erhielt stellvertretend für alle evangelischen
Kirchengemeinden in Marburg die Rahmenvereinbarung mit den ermittelten Zahlen.
Seitens des Rentamtes wurde bereits im Vorfeld telefonisch Kritik am Zahlenwerk
geäußert.
Mit
dem Kirchlichen Rentamt wurde ein gemeinsamer Gesprächstermin Anfang Juni anberaumt,
um die offenen Fragen auszuräumen.
Grundsätzlich
ist aber festzuhalten, dass es nicht in der Verantwortung der Stadt Marburg
liegt, Nachbesserungen zu erarbeiten, sondern der Vertragsparteien, die die
Rahmenvereinbarung beschlossen haben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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