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Ratsinformation
28.05.2004 - 4.19 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.19
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.05.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
haben sich in den letzten drei Jahren die Zuschüsse zu den Kindergartengebühren
entwickelt und wie viele Eltern wurden seit der Erhöhung der Kindergartengebühren
im letzten Jahr Zuschüsse in welcher Höhe gewährt?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle:
Die
Zuschüsse zu den Kindergartengebühren sind in den letzten drei Jahren
kontinuierlich angestiegen. Sie betrugen in Jahr 2001 679.031
2002 698.955
2003 724.197 .
Genaue
Angaben darüber, wie sich die Erhöhung der Gebühren und die erweiterten Regelungen
der Gebührenerstattung auf die Zahl der anspruchsberechtigten Eltern auswirken,
können wir im Moment noch nicht machen, da wegen z.T. noch fehlender Unterlagen
nicht alle Anträge bearbeitet sind. Der FD Kindertagesbetreuung erstellt für
dieses Kindergartenjahr eine Übersicht, aus der folgende Angaben hervorgehen
werden:
- Zuschussgewährung
im Januar 2004 vor Inkrafttreten der neuen Zuschussrichtlinien und der Erhöhung
der KiTa-Gebühren: Anzahl der Gebührenerstattungen nach Art des Platzes und
Zuschuss-/Nachlassstufe.
- Zuschussgewährung
im Mai/Juni 2004: Anzahl der Gebührenerstattungen nach Art des Platzes und
Zuschuss-/Nachlassstufe insgesamt, sowie Neufälle nach neuer Zuschussrichtlinie.
In
dieser Übersicht, die erst nach Bearbeitung der in diesem Kindergartenjahr
eingehenden Anträge vollständig ist, werden die Auswirkungen der Änderungen vom
1. Februar 2004, insbesondere die Zahl der betroffenen Eltern und die
tatsächlichen Erstattungsstufen und die Höhe der Zuschüsse, umfassend
abgebildet werden.
Eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Severin SPD
wird ebenfalls durch Stadtrat Dr. Kahle beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen