Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.06.2001 - 10 Satzung zur Umrechnung und Glättung von DM-Betr...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

                 Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker – SPD – Fraktion -. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage (außer Artikel 8 der Satzung) bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurück zu stellen.

 

                 Zu Artikel 8 der Satzung empfiehlt der Ausschuss die Zustimmung.

 

                 Der Stadtverordnetenvorsteher lässt daher über den Artikel 8 der Satzung abstimmen.

 

                 Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

Artikel 8

 

                 Die Gebührenordnung für die öffentlichen Parkflächen in der Universitätsstadt Marburg (Parkgebührenordnung) vom 20. September 1994 wird wie folgt geändert:

 

1.         § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Parkflächen, mit Ausnahme der in Absatz 2 und in § 3 aufgeführten Bereiche, betragen an Parkscheinautomaten 0,30 Euro je angefangene dreißig Minuten und an Parkuhren 0,20 Euro je angefangene zwanzig Minuten Parkzeit.

 

2.         § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Parkflächen an den nachfolgend aufgeführten Bereichen betragen an Parkscheinautomaten 0,60 Euro je angefangene dreißig Minuten und an Parkuhren 0,40 Euro je angefangene zwanzig Minuten Parkzeit:

Oberstadt (Kornmarkt, Barfüßerstr. bei IfL, Lahntor, Steinweg, Untergasse, Parkdeck Barfüßertor 4).

 

3.         § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

            Die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Parkflächen im Parkhaus Pilgrimstein für Personenkraftwagen betragen an Werktagen in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr

3.1    für die 1. Stunde                                                                                           0,50 Euro

3.2    für die 2. bis 4. Stunde je Stunde                                                                 1,00 Euro

3.3    für die 5. und jede weitere Stunde                                                                1,50 Euro

3.4    bei einer Benutzung bis 24 Stunden max.                                    13,00 Euro.

 

4.         § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Parkflächen im Parkhaus Pilgrimstein für Personenkraftwagen betragen an Werktagen in der Zeit von 19 Uhr bis 2 Uhr je angefangene Stunde Parkdauer 0,50 Euro, jedoch max. 1,50 Euro.

 

5.         § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

                        Die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Parkflächen im Parkhaus Pilgrimstein für Personenkraftwagen betragen an Sonn- und Feiertagen 0,50 Euro je angefangene Stunde Parkdauer.

 

 

Die Vorlage wird zurück gestellt. Der Artikel 8 ist jedoch in der heutigen Sitzung beschlossen worden.

 

Die Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen