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Ratsinformation
15.06.2001 - 10 Satzung zur Umrechnung und Glättung von DM-Betr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.06.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Amtsinfo Stadt Marburg
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker SPD Fraktion -. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage (außer Artikel 8 der Satzung) bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurück zu stellen.
Zu Artikel 8 der Satzung
empfiehlt der Ausschuss die Zustimmung.
Der Stadtverordnetenvorsteher
lässt daher über den Artikel 8 der Satzung abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung
fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Artikel
8
Die Gebührenordnung für die
öffentlichen Parkflächen in der Universitätsstadt Marburg (Parkgebührenordnung)
vom 20. September 1994 wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühren für die Benutzung der
öffentlichen Parkflächen, mit Ausnahme der in Absatz 2 und in § 3 aufgeführten
Bereiche, betragen an Parkscheinautomaten 0,30 Euro je angefangene dreißig
Minuten und an Parkuhren 0,20 Euro je angefangene zwanzig Minuten Parkzeit.
2. § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühren für die Benutzung der
öffentlichen Parkflächen an den nachfolgend aufgeführten Bereichen betragen an
Parkscheinautomaten 0,60 Euro je angefangene dreißig Minuten und an Parkuhren
0,40 Euro je angefangene zwanzig Minuten Parkzeit:
Oberstadt (Kornmarkt, Barfüßerstr.
bei IfL, Lahntor, Steinweg, Untergasse, Parkdeck Barfüßertor 4).
3. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühren für die Benutzung der
öffentlichen Parkflächen im Parkhaus Pilgrimstein für Personenkraftwagen
betragen an Werktagen in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr
3.1 für
die 1. Stunde 0,50
Euro
3.2 für
die 2. bis 4. Stunde je Stunde 1,00
Euro
3.3 für
die 5. und jede weitere Stunde 1,50
Euro
3.4 bei
einer Benutzung bis 24 Stunden max. 13,00 Euro.
4. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Parkflächen im Parkhaus Pilgrimstein für Personenkraftwagen betragen an
Werktagen in der Zeit von 19 Uhr bis 2 Uhr je angefangene Stunde Parkdauer 0,50
Euro, jedoch max. 1,50 Euro.
5. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühren für die
Benutzung der öffentlichen Parkflächen im Parkhaus Pilgrimstein für Personenkraftwagen
betragen an Sonn- und Feiertagen 0,50 Euro je angefangene Stunde Parkdauer.
Die Vorlage wird zurück gestellt. Der Artikel 8 ist jedoch in der heutigen Sitzung beschlossen worden.
Die Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss zu
behandeln.
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