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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.06.2001 - 13 Übertragung stadteigener Liegenschafte...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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                 Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker – SPD – Fraktion -. Von Seiten des Magistrats wurde die Vorlage dahingehend geändert, dass im Bürgschaftssicherungsvertrag die Bürgschaftsprovision von 5.000,00 DM auf 10.000,00 DM erhöht wurde. In dieser Fassung empfiehlt der Ausschuss die Zustimmung.

 

                 Die Stadtverordnetenversammlung fasst unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss im Bürgschaftssicherungsvertrag einstimmig folgenden Beschluss:

 

Zur Finanzierung der Übertragung städtischer Liegenschaften auf die GeWoBau übernimmt die Stadt Marburg gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO für die GeWoBau eine zeitlich befristete Ausfallbürgschaft in Höhe von 17.200.000 DM für alle Ansprüche, die Kreditinstituten und Sparkassen aus der Gewährung von Krediten gegen die GeWoBau und ihren jeweiligen Inhaber zustehen oder noch zustehen werden.

 

Die Bürgschaft ist auf die Laufzeit der von der GeWoBau zur Finanzierung der Übertragung der städtischen Liegenschaften aufzunehmenden Darlehen befristet, längstens jedoch auf 30 Jahre.

 

Gläubiger und Kreditkonditionen werden von der GeWoBau je nach Notwendigkeit und Marktlage mit den Kreditinstituten vereinbart. Die Möglichkeit von Sondertilgungen ist vorzusehen. Die GeWoBau ist verpflichtet, die Stadt über den Inhalt der abzuschließenden Darlehensverträge jeweils vorab zu informieren.

 

Auf die grundbuchrechtliche Sicherung der Bürgschaft wird vorerst verzichtet, jedoch ist über die Bürgschaft zwischen der Stadt Marburg und der GeWoBau ein Bürgschaftssicherungsvertrag nach dem beiliegenden Entwurf abzuschließen.

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