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Ratsinformation
16.07.2004 - 3 Ergänzungen der Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 16.07.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Verteilt wurde bereits ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion SPD und Bündnis 90/Die Grünen betrifft:
Gesetzentwurf zur Änderung
der Hessischen Gemeindeordnung; Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung
von Kommunen.
Der
Antrag ist bereits im Ältestenrat in seiner gestrigen Sitzung besprochen
worden. Er wird als Tagesordnungspunkt 8.1 in die Tagesordnung eingefügt und
entsprechend aufgerufen. Es soll eine Aussprache stattfinden.
Dagegen
wird aus dem Hause nicht gesprochen. Somit gilt diese Verfahrensweise als vereinbart.
Der Antrag liegt der Niederschrift als Anlage bei.
Weiterhin
wird vorgelegt:
Dringlichkeitsantrag
Bündnis 90/Die Grünen/SPD-Fraktionen betrifft:
Versammlungen rechtsextremistischer Gruppen
in Marburg.
Auch
dieser Antrag wurde allen Stadtverordneten auf die Tische gelegt. Die
Stadtverordnete Dr. Baumann Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet die
Dringlichkeit der Vorlage zusätzlich mündlich. Für den Magistrat spricht der
Oberbürgermeister.
Gegen
die Dringlichkeit spricht die Stadtverordnete Gottschlich CDU-Fraktion.
In
der anschließenden Abstimmung unterstützen nur 34 Stadtverordnete aus SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und PDS/ML die Dringlichkeit. Damit kann die Vorlage
nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden, da die Mehrheit von zwei Dritteln
der Stadtverordneten gemäß HGO nicht erreicht ist. Auch dieser Antrag liegt der
Niederschrift als Anlage bei.
Der
Stadtverordnetenvorsteher gibt bekannt, dass es sich bei dem Tagesordnungspunkt
5 Haushaltsplan 2004 hier: Erlass der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2004
um eine Vorlage des Oberbürgermeisters handelt. Der Magistrat hat die
Einbringung dieser Nachtragshaushaltssatzung abgelehnt. Die rechtliche
Nachprüfung hat ergeben, dass der Oberbürgermeister das Recht hat, auch in
Haushaltsangelegenheiten seine abweichende Meinung dem Parlament vorzutragen.
Der
Stadtverordnetenvorsteher hat mit Schreiben vom 08.07.2004 die Tagesordnung
ergänzt um den
TOP 10 Regelungen zur Personalüberleitung der
Beschäftigten der Stiftung St. Jakob auf die neuen Gesellschaften.
Dieser
Tagesordnungspunkt wird zusammen mit TOP 6 Jahresabschluss der Stiftung St.
Jakob zum 31.12.2002 aufgerufen und beraten.
Ferner
sind vom Magistrat vorgelegt worden die Tagesordnungspunkte:
11: Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe zukünftige Zuständigkeit für Tätigkeiten nach SGB II
Die
Vorlage wurde bereits im Haupt- und Finanzausschuss beraten.
12:
Erwerb von Geschäftsanteilen an der Nahwärme Biedenkopf GmbH
Auch
diese Vorlage wurde bereits im Haupt- und Finanzausschuss beraten.
13: Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung
über den Stand der Budgets zum 30. Juni 2004.
Hierbei
handelt es sich um eine Kenntnisnahme.
Der
Stadtverordnetenvorsteher schlägt vor, die genannten Vorlagen in die
Tagesordnung einzufügen. Dagegen wird aus dem Hause nicht gesprochen. Folglich
wird wie vorgeschlagen verfahren.
Weitere
Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen. Sie gilt somit in
der abgeänderten Fassung als genehmigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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