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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

13.07.2004 - 4.1 Regelungen zur Personalüberleitung der Beschäft...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende weist auf die mit Schreiben vom 08. Juli 2004 übersandte Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt hin.

 

Die Vorlage wird von Oberbürgermeister Möller und Stadtrat Dr. Kahle erläutert.

 

Der Stadtverordnete Dr. Wulff stellt den Antrag, die Vorlage zurückzustellen und zusammen mit dem noch zu beschließenden Personalüberleitungsvertrag zu beraten.

 

Dieser Antrag wird mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die verbleibenden Stimmen des Ausschusses abgelehnt.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag wie folgt zu ändern:

 

-         In Nr. 1 des Beschlusstenors wird das Wort "zunächst" gestrichen (Zeile 3).

 

-         In Nr. 5 des Beschlusstenors wird das Wort "einseitig" gestrichen (Zeile 2).

 

-         In der Begründung (eingerückte Aufzählung, 2. Punkt) wird das Wort "grundsätzlich" gestrichen.

 

Somit lautet der Beschlusstenor wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.   Wie bei der Umwandlung der Stadtwerke und beim Beschluss, den DBM in die Unternehmensgruppe Stadtwerke zu integrieren, gilt auch für alle bei der Stiftung St. Jakob derzeit Beschäftigten für die kommenden Veränderungen das Prinzip der Besitzstandswahrung.

 

2.   Dazu gehört die Selbstverpflichtung der Stadt Marburg, die Stiftung bzw. die zu gründenden Kapitalgesellschaften baldigst (zurück) in einen Arbeitgeberverband zu führen.

 

3.   Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Gründung von Gesellschaften, die den Zweck der Stiftung besser befördern sollen, soll baldmöglichst vollzogen werden. Sodann ist unverzüglich der vorgesehene Aufsichtsrat zu bestellen und das Personal unter Beachtung von Ziff. 1. überzuleiten.

 

4.   Der Magistrat wird mit der Stiftung bzw. den Stiftungsgesellschaften mit gleichzeitiger Wirkung vereinbaren, dass alle Kosten der Stiftung zunächst bei der Stiftung getragen werden ("Ökonomie auf einem Blatt") und reguläre Haushaltsansätze für die Stiftungsarbeit entfallen.

 

5.   Die dann erkennbar notwendigen Sanierungsarbeiten bei der Stiftung können im Weiteren zu Belastungen führen, die aber nicht über eine Härtefallregelung vom Personal zu tragen sind. Vielmehr sind Verhandlungen darüber zu führen, wie Beschäftigte und Stadt ihren Beitrag zur Sanierung beitragen können. Dies gilt im Übrigen auch für die Mitgliedschaft in der ZVK und die Höhe der Beiträge.

Seitens der Stadt muss vor allem an einer Verbesserung der Schuldensituation der Stiftung gearbeitet werden, die mit ca. 500.000 € jährlicher Zinsbelastung den Hauptgrund für die schlechte finanzielle Situation bildet.

 

6.   Die Stiftung St. Jakob wird darüber hinaus beauftragt, gemeinsam mit der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH ein neues Konzept für die langfristige Nutzung der Richtsberger Liegenschaft zu entwickeln. Hierbei könnte eine Partnerschaft mit der GeWoBau angestrebt werden. Ebenso sollen mit der GeWoBau Optimierungen bei der Liegenschaft "Auf der Weide" eruiert werden.

 

 

Dieser Änderungsantrag wird von Stadtrat Dr. Kahle für den Magistrat übernommen.

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Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die verbleibenden Stimmen des Ausschusses, dem so geänderten Antrag zuzustimmen.

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Der Stadtverordnete Dr. Wulff beantragt die A U S S P R A C H E.

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