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Ratsinformation
13.07.2004 - 4.1 Regelungen zur Personalüberleitung der Beschäft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 13.07.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der
Vorsitzende weist auf die mit Schreiben vom 08. Juli 2004 übersandte Vorlage zu
diesem Tagesordnungspunkt hin.
Die
Vorlage wird von Oberbürgermeister Möller und Stadtrat Dr. Kahle erläutert.
Der
Stadtverordnete Dr. Wulff stellt den Antrag, die Vorlage zurückzustellen und
zusammen mit dem noch zu beschließenden Personalüberleitungsvertrag zu beraten.
Dieser
Antrag wird mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die verbleibenden Stimmen
des Ausschusses abgelehnt.
Der
Vorsitzende schlägt vor, den Antrag wie folgt zu ändern:
-
In Nr.
1 des Beschlusstenors wird das Wort "zunächst" gestrichen (Zeile 3).
-
In Nr.
5 des Beschlusstenors wird das Wort "einseitig" gestrichen (Zeile 2).
-
In der
Begründung (eingerückte Aufzählung, 2. Punkt) wird das Wort
"grundsätzlich" gestrichen.
Somit
lautet der Beschlusstenor wie folgt:
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Wie bei der
Umwandlung der Stadtwerke und beim Beschluss, den DBM in die Unternehmensgruppe
Stadtwerke zu integrieren, gilt auch für alle bei der Stiftung St. Jakob
derzeit Beschäftigten für die kommenden Veränderungen das Prinzip der
Besitzstandswahrung.
2. Dazu gehört
die Selbstverpflichtung der Stadt Marburg, die Stiftung bzw. die zu gründenden
Kapitalgesellschaften baldigst (zurück) in einen Arbeitgeberverband zu führen.
3. Die von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossene Gründung von Gesellschaften, die den
Zweck der Stiftung besser befördern sollen, soll baldmöglichst vollzogen
werden. Sodann ist unverzüglich der vorgesehene Aufsichtsrat zu bestellen und
das Personal unter Beachtung von Ziff. 1. überzuleiten.
4. Der
Magistrat wird mit der Stiftung bzw. den Stiftungsgesellschaften mit
gleichzeitiger Wirkung vereinbaren, dass alle Kosten der Stiftung zunächst bei
der Stiftung getragen werden ("Ökonomie auf einem Blatt") und
reguläre Haushaltsansätze für die Stiftungsarbeit entfallen.
5. Die dann
erkennbar notwendigen Sanierungsarbeiten bei der Stiftung können im Weiteren zu
Belastungen führen, die aber nicht über eine Härtefallregelung vom Personal zu
tragen sind. Vielmehr sind Verhandlungen darüber zu führen, wie Beschäftigte
und Stadt ihren Beitrag zur Sanierung beitragen können. Dies gilt im Übrigen
auch für die Mitgliedschaft in der ZVK und die Höhe der Beiträge.
Seitens
der Stadt muss vor allem an einer Verbesserung der Schuldensituation der
Stiftung gearbeitet werden, die mit ca. 500.000 jährlicher Zinsbelastung den
Hauptgrund für die schlechte finanzielle Situation bildet.
6. Die
Stiftung St. Jakob wird darüber hinaus beauftragt, gemeinsam mit der Marburger
Altenhilfe St. Jakob gGmbH ein neues Konzept für die langfristige Nutzung der
Richtsberger Liegenschaft zu entwickeln. Hierbei könnte eine Partnerschaft mit
der GeWoBau angestrebt werden. Ebenso sollen mit der GeWoBau Optimierungen bei
der Liegenschaft "Auf der Weide" eruiert werden.
Dieser
Änderungsantrag wird von Stadtrat Dr. Kahle für den Magistrat übernommen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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