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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.07.2004 - 4.4 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Warum steht die Ankündigung des Landrates (beim Kreisfeuerwehrtag in Michelbach am 20. Juni 2004 anlässlich der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises) die Leitstelle für das Rettungswesen und die Freiwilligen Feuerwehren nach Marburg-Gisselberg zu verlegen, nicht im Einklang mit den bestehenden Verträgen (Höhe der zuletzt getätigten Investitionen?) und wie will der Magistrat dem Abzug begegnen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die Gründe für die Ankündigung des Landrates im Rahmen der Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes in Marburg-Michelbach zur Verlegung der Zentralen Leitstelle Marburg-Biedenkopf an einen anderen Standort sind dem Magistrat der Stadt Marburg nicht bekannt. Der Magistrat sieht aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf keine Veranlassung, das Vertragsverhältnis zu beenden.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Zentralen Leitstelle für den Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst wurde zwischen dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg mit Wirkung vom 1. April 1995 abgeschlossen. Die Laufzeit dieser Vereinbarung wurde auf 15 Jahre festgelegt. Die Vereinbarung kann nur dann gekündigt werden, wenn außerordentliche Gründe hierfür vorliegen. Als außerordentliche Gründe zählen insbesondere der Wegfall oder wesentliche Änderungen gesetzlicher Bestimmungen oder die Nichterfüllung der vereinbarten Aufgaben.

 

Für den Bau der Zentralen Leitstelle am Standort der Hauptfeuerwache wurden die hierfür erforderlichen Räumlichkeiten zwischen dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Stadt Marburg einvernehmlich abgestimmt. Von der Stadt Marburg wurde zunächst die Finanzierung aller bautechnischer Rahmenbedingungen für den Betrieb der Zentralen Leitstelle übernommen. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf als gesetzlicher Kostenträger erstattet der Stadt Marburg auf der Basis der Herstellungskosten einen jährlichen Mietzins. Die baulichen Herstellungskosten beliefen sich auf 479.315,69 Euro und werden durch einen jährlichen Mietzins in Höhe von 40.501,99 Euro erstattet. Dieser Mietzins berücksichtigt außerdem noch den Gebäudeerhaltungsaufwand.

 

Mit einer Verlegung der Zentralen Leitstelle Marburg-Biedenkopf und der Erhaltung des bisherigen Leistungsangebotes für den primären Aufgabenbereich für den Brandschutz und den Rettungsdienst würden zusätzliche Kosten für die Stadt Marburg zum Betrieb einer eigenen Fernmeldezentrale verursacht. Auch aus diesem Grund sieht der Magistrat der Stadt Marburg keine Notwendigkeit in eine Diskussion zur Verlegung der Zentralen Leitstelle einzusteigen.

 

 

 

Um 17:25 Uhr übernimmt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Laßmann – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Sitzungsleitung.

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