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Ratsinformation
16.07.2004 - 4.4 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 16.07.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Warum steht die Ankündigung des Landrates (beim Kreisfeuerwehrtag in Michelbach am 20. Juni 2004 anlässlich der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises) die Leitstelle für das Rettungswesen und die Freiwilligen Feuerwehren nach Marburg-Gisselberg zu verlegen, nicht im Einklang mit den bestehenden Verträgen (Höhe der zuletzt getätigten Investitionen?) und wie will der Magistrat dem Abzug begegnen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
Gründe für die Ankündigung des Landrates im Rahmen der Delegiertenversammlung
des Kreisfeuerwehrverbandes in Marburg-Michelbach zur Verlegung der Zentralen
Leitstelle Marburg-Biedenkopf an einen anderen Standort sind dem Magistrat der
Stadt Marburg nicht bekannt. Der Magistrat sieht aufgrund der bestehenden
vertraglichen Regelungen mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf keine
Veranlassung, das Vertragsverhältnis zu beenden.
Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Zentralen Leitstelle für
den Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst wurde zwischen dem Landkreis
Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg mit Wirkung vom 1. April
1995 abgeschlossen. Die Laufzeit dieser Vereinbarung wurde auf 15 Jahre
festgelegt. Die Vereinbarung kann nur dann gekündigt werden, wenn
außerordentliche Gründe hierfür vorliegen. Als außerordentliche Gründe zählen
insbesondere der Wegfall oder wesentliche Änderungen gesetzlicher Bestimmungen
oder die Nichterfüllung der vereinbarten Aufgaben.
Für den
Bau der Zentralen Leitstelle am Standort der Hauptfeuerwache wurden die hierfür
erforderlichen Räumlichkeiten zwischen dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und der
Stadt Marburg einvernehmlich abgestimmt. Von der Stadt Marburg wurde zunächst
die Finanzierung aller bautechnischer Rahmenbedingungen für den Betrieb der
Zentralen Leitstelle übernommen. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf als
gesetzlicher Kostenträger erstattet der Stadt Marburg auf der Basis der
Herstellungskosten einen jährlichen Mietzins. Die baulichen Herstellungskosten
beliefen sich auf 479.315,69 Euro und werden durch einen jährlichen Mietzins in
Höhe von 40.501,99 Euro erstattet. Dieser Mietzins berücksichtigt außerdem noch
den Gebäudeerhaltungsaufwand.
Mit
einer Verlegung der Zentralen Leitstelle Marburg-Biedenkopf und der Erhaltung
des bisherigen Leistungsangebotes für den primären Aufgabenbereich für den
Brandschutz und den Rettungsdienst würden zusätzliche Kosten für die Stadt
Marburg zum Betrieb einer eigenen Fernmeldezentrale verursacht. Auch aus diesem
Grund sieht der Magistrat der Stadt Marburg keine Notwendigkeit in eine
Diskussion zur Verlegung der Zentralen Leitstelle einzusteigen.
Um
17:25 Uhr übernimmt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Laßmann
– Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Sitzungsleitung.
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